Nach Augenkontakt: Augen unter Schutz des unverletzten Auges sofort ausgiebig (mind. 10 Minuten) bei geöffneten Augenlidern mit Wasser spülen.
Steriler Schutzverband.
Augenärztliche Behandlung.
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen; auf Selbstschutz achten.
Haut mit viel Wasser spülen.
Bei Stich- oder Schnittverletzungen verbunden mit Kontakt zu Risikomaterial zunächst die Wunde intensiv mit Wasser spülen und dann mit 1 M Natronlauge (s. ABAS-Beschluss 603) für 5 Minuten desinfizieren.
Nach Einatmen: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich bringen.
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes.
Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt).
Sonstiges: Hauterkrankungen durch Feuchtarbeit sind meldepflichtige Berufskrankheiten (BK-Nummer 5101).