Nach Augenkontakt: Augen unter Schutz des unverletzten Auges sofort ausgiebig (mind. 10 Minuten) bei geöffneten Augenlidern mit Wasser spülen.
Steriler Schutzverband.
Augenärztliche Behandlung.
Nach Hautkontakt: Durch die Verwendung von Kühlschmierstoffen kann sich die Haut verändern. Vorgesetzte und betriebsärztlicher Dienst sollen auf folgende Anzeichen achten: Raue Haut, Jucken, Brennen, Bläschen, Schuppen, Schrunden.
Hautverletzungen müssen fachgerecht versorgt werden.
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes.
Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt).
Sonstiges: Hauterkrankungen durch Feuchtarbeit sind meldepflichtige Berufskrankheiten (BK-Nummer 5101).