Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern.
Behälter nicht dem direkten Sonnenlicht aussetzen!
Behälter aus z.B. Glas, Polyethylen, V4A-Stahl, Teflon, Aluminium sind geeignet.
Zusammenlagerungsbeschränkungen sind in Laboratorien in der Regel erst ab einer Mengengrenze von 200 kg zu beachten (s. auch das GisChem-Datenblatt "Branche: Chemie").
Dieser Stoff/dieses Produkt gehört zur Lagerklasse 8A.
Anforderungen des Wasserrechts an HBV- und LAU-Anlagen (s. auch Checkliste-Wasserrecht):
In Laboratorien werden die wasserrechtlichen Bestimmungen bei allgemein üblicher Laborausstattung sowie Umgang mit laborüblichen Mengen ohne weiteren Aufwand erfüllt.