GisChem

Schwefelsäure, ab 15 %

Auszug aus:
Datenblatt

Schwefelsäure, ab 15 %: Lagerung

Behälter dicht ge­schlossen an einem kühlen, gut ge­lüfteten Ort lagern.
Vor Feuchtig­keit und Wasser schützen.
Behälter aus z.B. Glas, Keramik, Poly­ethylen, Poly­propylen und rost­freiem Stahl sind geeignet.
Bei Lagerung in Glasflaschen zusätzliche Sicherung gegen Flaschenbruch durch Einstellen in bruchsichere und resistente Übergefäße.
Zusammenlagerungsbeschränkungen sind in Laboratorien in der Regel erst ab einer Mengengrenze von 200 kg zu beachten (s. auch das GisChem-Datenblatt "Branche: Chemie").
Dieser Stoff/dieses Produkt gehört zur Lagerklasse 8B.
Anforderungen des Wasserrechts an HBV- und LAU-Anlagen (s. auch Checkliste-Wasserrecht):
In Laboratorien werden die wasserrecht­lichen Bestimmungen bei all­gemein üblicher Labor­ausstattung sowie Umgang mit labor­üblichen Mengen ohne weiteren Aufwand erfüllt.

Mindeststandards