Entweichen, z.B. Verdunsten von I-125 aus Lösungen beachten.
I-125 durchdringt dünne Gummihandschuhe.
Externe Bestrahlung und Inkorporation z.B. durch Hautkontakt, Einatmen und Verschlucken können zu Gesundheitsschäden führen.
Bei Inkorporation von I-125 kann es in der Schilddrüse zu einer Anreicherung kommen.
Wird bei der Kontaminationsprüfung trotz mehrmaligem Waschens der Hände (siehe "Erste Hilfe") eine verbleibende Hautkontamination gemessen, ist durch weitere Untersuchungen zu prüfen, ob eine Inkorporation auszuschließen ist.
Bei jeder Inkorporation ist die Folgedosis zu berücksichtigen. Sie hängt vom Radionuklid und von der biologischen Wirkung der chemischen Verbindung, in der das Radionuklid enthalten ist, ab.
Für I-125 existieren verschiedene Dosiskoeffizienten in Abhängigkeit von dem Aggregatzustand, dem Aufnahmeweg in den Körper und dem Zielorgan. Sie beschreiben die Dosis pro zugeführte Aktivitätseinheit (Sv/Bq).
Einzelheiten sind der Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zu entnehmen.
Erfahrungsgemäß sind Inkorporationsereignisse aufgrund von Tätigkeiten in einem Labor selten als Unfälle gemäß StrlSchV einzustufen, weil die dort eingesetzte Aktiviät nicht ausreicht, eine effektive Dosis von 50 mSv zu überschreiten.
Dennoch können weitere Maßnahmen der Ersten Hilfe notwendig sein (siehe "Erste Hilfe").