Anlagen einschließlich Eingabe- und Abfüllstellen, Probenahmevorrichtungen sowie Wiege- und Mischarbeitsplätze als geschlossene Systeme (z.B. Einhausung, Kapselung) ausführen.
Ist das nach dem Stand der Technik nicht möglich, an diesen Stellen eine funktionstüchtige örtliche Absaugung sicherstellen (siehe Mindeststandards).
Gebinde nicht offen stehen lassen.
Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen und Nachlauf vermeiden, Dichtheit gewährleisten.
Reaktionsfähige Stoffe fern halten bzw. nur kontrolliert zugeben.
Bei Arbeiten in Behältern und engen Räumen (Befahren) sind besondere Schutzmaßnahmen zu beachten.
Bei Temperaturen oberhalb des Siedepunktes (60 - 62 °C) kann sich in geschlossenen Behältern ein Überdruck aufbauen.
Verschlüsse von Behälter erst öffnen, wenn der Druckausgleich mit der Atmosphäre hergestellt ist. Verschlüsse nicht mit Gewalt öffnen.
Die Stabilisierung kann im Laufe der Zeit oder des Gebrauchs verloren gehen. Eine Kontrolle (Messen des pH-Wertes im wässrigen Auszug) und gegebenenfalls (bei Absinken des pH-Wertes) sachkundige Nachstabilisierung sind unerlässlich.
Im Labor kann durch Extrahieren mit 5%iger wässriger Sodalösung die Säure auch neutralisiert werden.
Zu Fragen bei Sonderstabilisierungen z.B. auch gegen Zersetzung im Kontakt mit Leichtmetallen ist der Hersteller zu befragen.
Bei hoher Gefährdung durch Hautkontakt möglichst in geschlossenen Anlagen arbeiten. Ist dies technisch nicht möglich, Exposition nach Stand der Technik minimieren.
Z.B. nur solche Arbeitsgeräte verwenden, mit denen Hautkontakt vermieden oder verringert wird.
Bei mittlerer Gefährdung durch Hautkontakt diese beseitigen oder verringern, z.B. durch Arbeit in geschlossenen Anlagen, durch geeignete Arbeitsgeräte.