GisChem

Chloroform

Auszug aus:
Datenblatt

Chloroform: Gesundheitsgefährdung

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme über die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen.
Wegen der Ge­ruchs­ge­wöhnung be­steht selbst bei hohen Kon­zentra­tionen keine Warn­wirkung.
Gesundheits­schädlich bei Verschlucken (H302).
Giftig bei Einatmen (H331).
Verursacht Hautreizungen (H315).
Verursacht schwere Augenreizung (H319).
Eine erbgutverändernde Wirkung von Chloroform wird vermutet (s. H341)!
Ei­ne krebs­er­zeu­gende Wir­kung von Chloroform wird ver­mutet (s. H351)!
Eine fruchtschädigende Wirkung von Chloroform wird vermutet (s. H361d)!
Schwindel, Kopf­schmer­zen, Be­nom­men­heit bis zur Be­wußt­losig­keit oder an­dere Hirn­funk­tions­stör­ungen kön­nen auftreten (siehe auch H336).
Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition (H372).
Kann Atem­wege und Ma­gen-Darm-Trakt reizen.
Vorübergehende Beschwerden wie Kopf­schmerzen, Schwin­del, Übelkeit, Konzen­trations­störungen kön­nen auf­tre­ten.
Kann Gesundheitsstörungen wie Herz­schaden, Leber­schaden, Nieren­schaden ver­ur­sachen.