Bildung von Dämpfen oder Nebeln vermeiden, möglichst geschlossene Apparaturen verwenden. Ist das nicht möglich im Abzug arbeiten, Frontschieber geschlossen halten.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen und Nachlauf vermeiden, Dichtheit gewährleisten.
Reaktionsfähige Stoffe fern halten bzw. nur kontrolliert zugeben.
Vor jeder Anwendung Gehalt an Peroxiden feststellen. Vor Destillation, Aufkonzentration oder Abdampfen immer auf Anwesenheit von Peroxiden untersuchen und die Peroxide entfernen.
Fallen (polymere) Peroxide aus oder setzen sich Peroxide an Behälterwandungen (auch oberhalb des Flüssigkeitsspiegels) ab, so kann der in der Lösung bestimmte Peroxidanteil einen viel zu geringen Peroxidgehalt eines Gebindes vortäuschen.
Stabilisatoren verlangsamen die Bildung von Peroxiden, verhindern sie jedoch nicht.
Zudem können nicht alle Peroxide mit allen Testmethoden sicher bestimmt werden.
Es wird empfohlen, im Handel erhältliche Test-Kits zur Peroxidbestimmung zu verwenden.
Im Handel sind auch Reagenziensätze zur Vernichtung unbeabsichtigt gebildeter Peroxide erhältlich. Arbeitsvorschriften sind genau zu beachten. Herstellerangaben zu Stabilisatoren, Peroxidgehalten, Testkits berücksichtigen.
Zur Peroxidbildung siehe auch BG RCI-Homepage unter dem Stichwort "Unfälle durch Peroxide bildende Substanzen".
Zur Einschränkung der Peroxid-Bildung Gefäße und Apparaturen mit Inertgas spülen.
Gefäße nicht offen stehen lassen. Lichteinwirkung vermeiden.
Vorratsflaschen mit Diethylether niemals nachfüllen, wenn noch Restmengen in der Flasche sind, da sich sonst Peroxide anreichern können.
Gebinde möglichst nicht länger auf Vorrat halten. Angebrochene Gebinde, die nicht mit einem Inertgas gespült sind, möglichst rasch aufbrauchen.
Bei Temperaturen oberhalb des Siedepunktes (35 °C) kann sich in geschlossenen Behältern ein Überdruck aufbauen.
Verschlüsse von Behältern erst öffnen, wenn der Druckausgleich mit der Atmosphäre hergestellt ist. Verschlüsse nicht mit Gewalt öffnen.
Beim Mischen mit Säuren stets den Ether in die Säure geben, nie umgekehrt.
Diethylether nur auf dem Wasserbad erwärmen, nie bis zur Trockene destillieren.
Keine Pipetten verwenden, Lösungen über Einwaagen herstellen. Zum Dosieren z.B. gekühlte Mikroliterspritzen verwenden, Flüssigkeit dazu vorkühlen.
Im Laboratorium dürfen am Arbeitsplatz brennbare Flüssigkeiten nur für den Handgebrauch in Behältnissen von maximal 1 l Nennvolumen aufbewahrt werden. Die Anzahl der Behältnisse ist auf das unbedingt nötige Maß zu beschränken.
Ausnahme für Laboratorien, in denen ständig größere Mengen brennbarer Flüssigkeiten benötigt werden:
Das Bereithalten in nicht bruchsicheren Behältnissen ist bis zu 5 l bzw. in sonstigen Gefäßen bis zu 10 l Nennvolumen an geschützter Stelle (Sicherheitsschrank) zulässig.
Darf nur unter Normaldruck im Rotationsverdampfer abgezogen werden.
Bei mittlerer Gefährdung durch Hautkontakt diese beseitigen oder verringern, z.B. durch Arbeit in geschlossenen Apparaturen, durch geeignete Arbeitsgeräte.