Staubablagerung und Staubaufwirbelung vermeiden, Staubablagerungen sofort entfernen.
Es ist sicherzustellen, dass die Anlage technisch dicht ist. Kann dies nicht dauerhaft realisiert werden, sind weitere technische Maßnahmen erforderlich, z.B. technische Lüftung.
Staubablagerungen in Förder- und Aspirationsleitungen vermeiden durch:
Ausreichende Förderluftgeschwindigkeit, Vermeidung von starken Richtungsänderungen der Rohrleitungen sowie regelmäßige Inspektion und Reinigung des Inneren von Rohrleitungen.
Explosionsgefährdete Bereiche in Zonen einteilen und im Explosionsschutzdokument ausweisen.
Bei guter Absaugung der Bearbeitungsmaschinen (z.B. Sägen, Schleifen, Fräsen) und regelmäßiger Reinigung ist mit Zone 22 im Nahbereich der Entstehungsstelle zu rechnen. Im Inneren des Staubabscheiders liegt Zone 21 oder 20 vor.
Bereiche, in denen mit dem Auftreten explosionsfähiger Staub-Luft-Gemische zu rechnen ist, können z.B. beim pneumatischen Fördern oder Mahlen auftreten.
Im Rohluftbereich von Filteranlagen, in Förderleitungen zwischen Filteranlagen und Silos sowie in Silos ist grundsätzlich mit dem Überschreiten der UEG zu rechnen.
Von Zündquellen fern halten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden.
Bei Reinigungsarbeiten Staubaufwirbelungen vermeiden. Feucht reinigen oder saugen.
Staubablagerungen nur mit Industriestaubsaugern oder Kehrsaugmaschinen aufnehmen, die für die Zone und für entzündbare Stäube geeignet sind.
Bearbeitungsmaschinen (z. B. Sägen, Schleifen, Fräsen) absaugen.
Nur explosionsgeschützte Geräte entsprechend der Zoneneinteilung verwenden.
Arbeitsbereich abgrenzen! Verbotszeichen P003 "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" und Warnzeichen D-W021 "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" anbringen!
Rohre, Schlauchleitungen und Armaturen so auswählen und verwenden, dass Verbindungen zur Erde nicht unterbrochen werden und keine Gleitstielbüschelentladungen entstehen können.
Den Eintrag von Glimmnestern und Funken in Staubschüttungen durch Funkenerkennungsanlage gekoppelt mit Löschung vermeiden.
Temperatur von Oberflächen, die mit Staubwolken in Kontakt kommen können, auf maximal zwei Drittel der Mindestzündtemperatur für aufgewirbelten Staub begrenzen.
Temperatur von Oberflächen, auf denen sich Staub ablagern kann, begrenzen auf die Mindestzündtemperatur für abgelagerten Staub minus 75°C.
Den Eintrag von Fremdkörpern, z.B. von Schrauben oder Nägeln, durch geeignete Abscheider, z.B. Magnetabscheider vermeiden.
Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Reparatur) nur mit schriftlicher Erlaubnis ausführen.
Anlagenteile, in denen die Entzündung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden kann, z.B. Filteranlagen, so ausführen, dass von der Explosion keine Gefahr
für Menschen, die Umwelt und andere Anlagenteile ausgeht, z.B. durch druckfeste Bauweise, Explosionsdruckentlastung in eine ungefährliche Richtung,
Explosionsunterdrückungsanlagen, Explosionstechnische Entkopplung zu Anlagenteilen, die nicht mit Schutzmaßnahmen gegen die Auswirkung einer Explosion ausgerüstet sind.