Augenschutz: Wird bei offenem Umgang die Aktivität der Freigrenzen überschritten, ist persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
Gestellbrille mit Seitenschutz ist ständig zu tragen und bei Gefährdung des Gesichts durch Spritzgefahr zusätzlich Schutzschirm.
Handschutz: Bei Tätigkeiten mit P-32 in Form von Lösungen immer Schutzhandschuhe tragen.
Bei Kontaminationsgefahr Schutzhandschuhe tragen.
Keine Geräte und Gegenstände mit kontaminierten Handschuhen anfassen. Vor dem Berühren von Taschentüchern, Türklinken, Lichtschaltern, Telefon, Schreibmaterial usw. Schutzhandschuhe ausziehen.
Hautschutz: Vor der Arbeit mit Flüssigkeiten spezielle Hautschutzpasten verwenden, die eine schonende Reinigung oder Dekontamination erleichtern.
Atemschutz: Aus Sicht des Strahlenschutzes ist Atemschutz bei üblichen Arbeitsabläufen im Labor nicht erforderlich.
Bei besonderen Arbeiten, z.B. Wartungs- und Reinigungsarbeiten wie Filterwechsel ist zu prüfen, ob Atemschutz getragen werden muss.
In diesem Fall P3-Filter oder FFP3-Masken verwenden, soweit durch eine Gefährdungsbeurteilung geprüft kein anderer Atemschutz erforderlich ist, wie z.B. bei gasförmigen Freisetzungen ein Gasfilter.
Körperschutz: Geschlossene Kleidung, wie Kittel oder Overall tragen.