Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt kann zu Gesundheitsschäden führen.
Verursacht Hautreizungen (H315).
Eine fortpflanzungsschädigende Wirkung von n-Hexan wird vermutet (s. H361f)!
Schwindel, Kopfschmerzen, Benommenheit bis zur Bewußtlosigkeit oder andere Hirnfunktionsstörungen können auftreten (siehe auch H336).
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition (H373).
Bei Verschlucken besteht die Gefahr der Aspiration in die Lunge. Diese kann zu einer lebensbedrohenden Lungenentzündung mit Lungenödem und Lungenblutungen führen (s. H304).
Kann Atemwege, Augen und Magen-Darm-Trakt reizen.
Vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Schwäche können auftreten.
Kann Gesundheitsstörungen wie Lungenschaden, Hirnleistungsstörung, Nervenschaden, Muskelschwund verursachen.
Die neurotoxische Wirkung von n-Hexan kann durch Methylethylketon verstärkt werden.