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n-Hexan

Auszug aus:
Datenblatt

n-Hexan: Gesundheitsgefährdung

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen.
Verursacht Hautreizungen (H315).
Eine fortpflanzungs­schädigende Wirkung von n-Hexan wird vermutet (s. H361f)!
Schwindel, Kopf­schmer­zen, Be­nom­men­heit bis zur Be­wußt­losig­keit oder an­dere Hirn­funk­tions­stör­ungen kön­nen auftreten (siehe auch H336).
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition (H373).
Bei Verschlucken besteht die Gefahr der Aspiration in die Lunge. Diese kann zu einer lebens­bedrohenden Lungen­ent­zündung mit Lungen­ödem und Lungen­blutungen führen (s. H304).
Kann Atem­wege, Augen und Ma­gen-Darm-Trakt reizen.
Vorübergehende Beschwerden wie Kopf­schmerzen, Übelkeit, Schwin­del, Schwäche kön­nen auf­tre­ten.
Kann Gesundheitsstörungen wie Lungen­schaden, Hirn­leistungs­störung, Nerven­schaden, Muskel­schwund ver­ur­sachen.
Die neurotoxische Wirkung von n-Hexan kann durch Methylethylketon verstärkt werden.