Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz ist in Laboratorien ständig zu tragen. Ausnahmen sind in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen. Bei Spritzgefahr oder Auftreten von Gasen, Dämpfen, Nebeln, Rauchen und Stäuben: Korbbrille.
Bei Gefährdung des Gesichts durch Spritzgefahr: zusätzlich Gesichtsschutzschirm; nicht erforderlich beim Tragen einer Atemschutzvollmaske.
Handschutz: Laminierter "Silvershield" (Warenzeichen der North Holland Protection) als Unterziehhandschuh und darüber zu tragende Nitrilhandschuhe ("Mapa Ultranitril").
Maximale Tragedauer: 4 Stunden.
Laut Herstellerangabe beträgt die Durchbruchzeit des "Silvershields" > 240 Minuten gemäß ASTM F739-96.
Die Schutzwirkung der Handschuhe gegenüber dem Stoff/Gemisch ist unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen beim Chemikalien-/Handschuhhersteller zu erfragen oder zu prüfen (s. Checkliste-Schutzhandschuhe).
Achtung! Kontakt der Substanz mit der Haut ist unbedingt zu verhindern. Bereits geringe Mengen Dimethylquecksilber können bei Hautkontakt zum Tode führen!
Die Verwendung ungeeigneter Handschuhe kann lebensbedrohlich sein. Dimethylquecksilber durchdringt z.B. Gummi oder Latex in kürzester Zeit.
Es passierte dazu bereits ein tödlicher Unfall, siehe auch BG RCI-Homepage.
Längerfristiges Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen kann selbst eine Hautgefährdung (Feuchtarbeit) darstellen. Vermeidung durch Einhaltung von Tragezeiten und/oder Tätigkeitswechsel.
Beim längerfristigen Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen sind gegen Schweißbildung spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit zu empfehlen (s. z.B. Hautschutzmittel).
Diese können allerdings die Schutzleistung der Handschuhe beeinträchtigen. Der Hautschutzplan muss das Tragen von Schutzhandschuhen berücksichtigen.
Schutzhandschuhe dürfen kein gefährliches Schmelzverhalten aufweisen.