GisChem

Schutzmaßnahmen/Regeln für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Mindeststandards)

Auszug aus:
Datenblatt

Schutzmaßnahmen/Regeln für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Mindeststandards): Entsorgung

Abfälle nicht vermischen. Zur ord­nungs­gemäßen Ver­wertung oder Beseitigung in be­ständigen, sicher ver­schließ­baren, eindeutig und sichtbar ge­kenn­zeich­neten Ge­fäßen ge­trennt sammeln.
Kleine Mengen regelmäßig in zugelassene Trans­port­be­hältnisse umfüllen.
Sammelgefäße und -behältnisse vor dem Zu­griff durch Unbefugte sichern.
Transportverpackungen nach Möglichkeit an den Lie­feranten zurück­ge­ben (Mehr­wegsysteme).
Saubere Verpackungen sind zur Verwertung abzugeben.

Mindeststandards