GisChem

Schwefel-35 (Nuklidlabor)

Auszug aus:
Datenblatt

Schwefel-35 (Nuklidlabor): Außergewöhnliche Ereignisse

Dekontamination der Haut
siehe "Erste Hilfe"
Dekontamination von Oberflächen
Bei Vermutung oder Auftreten von Oberflächen­konta­mina­tionen nicht überhastet die Reinigung beginnen.
Zuerst verschmutzten oder kontaminierten Bereich fest­stellen, mit dem Strahlenzeichen und Zusatz "KONTA­MINA­TION" kennzeichnen und ggf. absperren.
Die Tätigkeit im Kontrollbereich nur fortsetzen, wenn das Hundertfache des Kontaminationsgrenzwertes von 100 Bq/cm2 für S-35 unterschritten wird.
Die Tätigkeit im Überwachungsbereich nur fortsetzen, wenn das Zehnfache des Kontaminationsgrenzwertes von 100 Bq/cm2 für S-35 unterschritten wird.
Die Tätigkeit außerhalb eines Strahlenschutzbereiches nur fortsetzen, wenn der Kontaminationsgrenzwert von 100 Bq/cm2 für S-35 unterschritten wird.
Ansonsten Dekontaminationsmaßnahmen unverzüglich durch­führen.
Nach Auslaufen oder Verschütten Strahlenschutzbeauftragten informieren.
Kontaminationsverschleppung vermeiden: nichts un­be­dacht anfassen, nicht unnötig umhergehen, keinen Staub aufwirbeln, keine Flüssigkeiten verschleppen.
Schwer dekontaminierbare Oberflächen mit Folie ab­decken, bis mit der Dekontamination begonnen werden kann.
Ausmaß der Oberflächenkontamination durch Direkt­mes­sung und ggf. anschließender Wischprüfung feststellen.
Achtung zur Reihenfolge:
Anstelle der Direktmessung zuerst die Wischprüfung vornehmen, wenn die Umgebungsstrahlung einen höheren Pegel aufweist und nicht ausgeschlossen werden kann, dass andere im Labor vorhandene Strahlenquellen miterfasst werden.
Ebenso ist so zu verfahren bei ungünstiger Geometrie der Kontamination oder wenn die betroffenen Flächen mit einem Kontaminationsmessgerät schwer erreicht werden können.
Direktmessung und Wischprüfung gemäß DIN ISO 7503, Teil 1 durchführen. Bei der Wischprüfung immer Schutz­hand­schuhe tragen.
Die Dekontamination, möglichst unter Abfallvermeidung, so lange wiederholen und durch Messung überprüfen bis sie beseitigt ist.
Beträgt der Dekontaminationserfolg eines Reini­gungs­ver­suches weniger als 10 %, Reinigungsmethode wechseln.
Kurzlebige Radionuklide, wie S-35 abklingen lassen oder fixieren.
Werden nach der Dekontamination die Oberflächenkon­tami­nationsgrenzwerte nicht unterschritten, ist die Konta­mi­nation als fest haftend anzusehen.
Betroffene Bereiche kennzeichnen. Sind in solchen Arbeitsbereichen Personen beschäftigt, müssen sie dazu unterwiesen und durch besondere Maßnahmen ge­schützt werden.
Praktische Ratschläge
Bei der Beseitigung von Kontaminationen immer Schutz­handschuhe tragen, ggf. weitere Schutz­aus­rüstung.
Beschädigte Geräte, z.B. zerbrochenes Glas aus dem zu reinigenden Bereich entnehmen und ohne neue Ver­let­zungs­gefahr entsorgen.
Verschmutzten Bereich abschnittsweise von außen nach innen reinigen. Kontaminationen durch flüssiges Materi­al vor­sichtig mit Saugpapier aufnehmen.
Größere Mengen flüssiger Kontaminationen mit Was­ser­sauger aufnehmen, ggf. Reste mit Saugpapier oder Zellstoff aufwischen.
Kontaminationen durch festes Material anfeuchten und feucht aufnehmen, z.B. mit feuchtem Saugpapier.
Größere Mengen fester Kontaminationen mit Spe­zial-Staub­sauger für radioaktive Stäube (mit HEPA- Filter­ein­sätzen) aufnehmen.
Schutzhandschuhe wechseln.
Beim Abstreifen kontaminierter Schutzhandschuhe nicht mit der Außenseite der Handschuhe in Berührung kommen.
Kontaminierte Kleidungsstücke und Schutzkleidung so wechseln, ggf. mit Unterstützung einer Hilfsperson, dass eine Verschleppung der Kontamination vermieden wird. Anschließend an dafür vorgesehenen Plätzen ablegen und gesondert sammeln.
Besteht Verdunstungsgefahr Geräte unter Abzügen de­konta­minieren.
Dekontaminationsmittel
Dekontaminationsmittel gemäß Strahlenschutzanweisung bevorraten und anwenden. Das Dekontamina­tionsmittel muss sowohl für die zu entfernende Verbindung als auch für die zu dekontaminierende Oberfläche geeignet sein.
Die chemischen Eigenschaften der aufzuneh­men­den Sub­stanzen sind zu berücksichtigen.
Zweckmäßig ist die Reihenfolge "basisch, sauer, ab­ra­siv".
Für wässrige Sulfatlösungen sind Wasser oder wässrige Trägerlösungen geeignet.
Für Aminosäuren und Proteine sind Wasser un­ter ge­ringem Zusatz von schwach basischen Dekon­tami­nations­mitteln oder wässrige Trägerlösungen geeignet.
Schwefeldioxid- oder Mercaptanbildung vermeiden.
S-35 in Form von Oxid oder Dioxid an Alkali- und Erdalkalihydroxiden absorbieren.
Zweckmäßig können auch konfektionierte De­konta­mina­tionsmittel sein, die organische Säuren oder Kom­plex­bildner enthalten.
Für Metall-, Kunststoff-, oder Lackoberflächen sind ge­eig­net: organische Säuren, z.B. Citronen-, Wein- oder Oxal­säure oder schwach sauer reagierende Lösungen
Für Glas-, Gummi-, Lack- oder Textiloberflächen sind geeignet: schwach alkalische Phosphate oder Poly­phos­phate
Für Metalloberflächen sind geeignet: oxidierende De­kon­ta­minationsmittel, z.B. Kaliumpermanganat