Bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als 2 Stunden ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten (Angebotsvorsorge).
Bei Feuchtarbeit von regelmäßig 4 Stunden oder mehr pro Tag ist arbeitsmedizinische Vorsorge regelmäßig zu veranlassen (Pflichtvorsorge, z. B. unter Heranziehung der DGUV Empfehlung Gefährdung der Haut).
Dazu können die folgenden DGUV Empfehlungen herangezogen werden:
Gefährdung der Haut
Bei folgenden Tätigkeiten ist, sofern eine Exposition besteht, arbeitsmedizinische Vorsorge regelmäßig zu veranlassen (Pflichtvorsorge).
Bearbeitung von Beryllium-Legierungen mit mehr als 2 Massenprozent Beryllium, wenn Beryllium in Form atembarer Aerosole auftritt.
Bearbeitung hochlegierter Werkstoffe, wenn Nickel in Form atembarer Aerosole auftritt.
Wenn Blei in Form atembarer Aerosole entstehen kann.
Bei folgenden Tätigkeiten ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten (Angebotsvorsorge).
Bei der Bearbeitung von Sintermetallen, wenn Mitarbeiter bioverfügbaren Cobaltverbindungen in Form atembarer Aerosole ausgesetzt sind.
Dazu können die folgenden DGUV Empfehlungen herangezogen werden:
Nickel und Nickelverbindungen
Blei und anorganische Bleiverbindungen
Krebserzeugende und keimzellmutagene Gefahrstoffe - allgemein