Augenschutz: Korbbrille.
Handschutz: Schutzhandschuhe müssen aus nichtbrennbarem Material bestehen und wärmeisolierend ausgestattet sein (DIN EN 420 "Schutzhandschuhe")
Schutzhandschuhe dürfen kein gefährliches Schmelzverhalten aufweisen.
Hautschutz: Ein Hautschutzplan mit Angabe der zu verwendenden Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel ist zu erstellen.
Atemschutz: In Bereichen, in denen der Staubgrenzwert nicht eingehalten werden kann, ist geeigneter Atemschutz zu tragen.
Körperschutz: Beim Brennen mit Sauerstofflanzen ist aluminisierte Schutzkleidung zu tragen.
Anforderungen an die Schutzkleidung sind in der DIN EN ISO 11612 "Schutzkleidung-Kleidung zum Schutz gegen Hitze und Flammen-Mindestanforderungen" enthalten.
Sonstiges: Sicherheitsschuhe müssen mit einer hitzbeständigen Sohle nach DIN EN 20344 un deinem hohen Schaft ausgestattet sein.
Im Abstichbereich der Hochöfen müssen geeignete Stiefel getragen werden.
Gehörschutz tragen.