GisChem

Peroxyessigsäuren der Gefahrgruppen Ib, II und III

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Peroxyessigsäuren der Gefahrgruppen Ib, II und III: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Leer/Abstand P003 Keine offene Flamme; Feue M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen M017 Atemschutz benutzen

Bei Dämp­fen oder Ne­beln im Ab­zug ar­bei­ten und Front­schieb­er ge­schlos­sen hal­ten. Ge­fäße nicht offen ste­hen las­sen! Gebinde nach Gebrauch unverzüglich an den dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort zurückbringen. Beim Ab- und Um­füllen Ver­spritzen und Nach­lauf ver­meiden. Fallhöhe des Flüssigkeitsstrahls minimieren. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten bzw. nur kon­trolliert zu­geben. PES-Reste auf keinen Fall wieder in Originalgebinde bzw. Vorratsgefäße zurückgeben. Zersetzungs- und Berstgefahr, in Verbindung mit Zündquellen auch Brand- und Explosionsgefahr. Arbeitsplätze sind sauber zu halten. Arbeitsräume sind regelmäßig zu reinigen. PES-Reste in Leitungen durch Spülen mit Wasser entfernen. Hinsichtlich der Beschaffenheit der Räume, in denen mit Peressigsäure der Gefahrgruppen Ib, II oder III umgegangen, diese verarbeitet oder gelagert wird, gibt es in der Unfallverhütungsvorschrift BGV B4 umfangreiche Regelungen. Arbeitsgeräte einsetzen, die Hautkontakt verhindern oder verringern.
Empfohlene Lagertemperatur einhalten und versprühen vermeiden, sonst besteht Brand- und Explosionsgefahr. Da brenn­bare Flüssig­keit mit Flamm­punkt kleiner als 45°C nur im Ab­zug mit ex-geschütz­tem Ven­tilator ar­bei­ten. Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Repa­ratur) nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Einatmen von Dämpfen und Aero­solen ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Produkt­reste sofort von der Haut entfer­nen, Haut schonend reinigen und sorgfältig abtrocknen. Keinen Arm- oder Handschmuck tragen. Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Verschmutzte und durchtränkte Arbeitskleidung sofort wechseln. Separate Putzlappen und Reinigungstücher für Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Korb­brille!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Kombinationsfilter B-P2 (grau/weiß).