Die Grenzwerteinhaltung für diese Stoffgemische ist nach TRGS 402, Abschnitt 5.2.1 (2) auf der Basis der Grenzwerte der Inhaltsstoffe zu bewerten.
Ersatzstoffprüfung vornehmen und dokumentieren. Ist die Substitution technisch nicht möglich, Stoff/Produkt soweit technisch machbar im geschlossenen System verwenden.
Beurteilung der Gefährdung beim Einatmen (TRGS 402): Einhaltung des Grenzwertes durch Messung sicherstellen, Unterlagen aufbewahren und den Beschäftigten und dem Betriebsrat zugänglich machen.
Messungen des Stoffes/Produktes insbesondere auch zur frühzeitigen Ermittlung erhöhter Exposition aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse oder Unfälle durchführen.
Wenn das Produkt fein und gleichmäßig versprüht wird, ist davon auszugehen, dass es annähernd zur Verdampfung der enthaltenen Aldehyde kommt.
Daher ist für diesen Fall mit einer zumindest kurzfristigen Überschreitung des AGW zu rechnen. Soweit möglich, ist die Wischdesinfektion der Sprühdesinfektion vorzuziehen.
Beurteilung der Gefährdung bei Hautkontakt (TRGS 401):
Eine hohe Gefährdung liegt vor:
bei allen Tätigkeiten mit Hautkontakt.
Eine geringe Gefährdung liegt vor:
bei kurzfristigem und kleinflächigem Hautkontakt mit verschmutzter Arbeitskleidung, Arbeitsmitteln oder Arbeitsflächen.
Bei mittlerer/hoher Gefährdung zusätzlich:
Aufgrund der Hautgefährdung prüfen, ob ein Ersatzstoff verwendet oder eine Verfahrensänderung durchgeführt werden kann. Wenn nicht möglich, in der Gefährdungsbeurteilung begründen.