GisChem

Ethylenthioharnstoff (ETU)

Auszug aus:
Datenblatt

Ethylenthioharnstoff (ETU): Einstufung GHS

GHS08 GHS07

Gefahr

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. (H302)
Kann vermutlich Krebs erzeugen. (H351)
Kann das Kind im Mutterleib schädigen. (H360D)
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. (P201)
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. (P270)
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. (P280)
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... (geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben) anrufen. (P301 + P312)

GHS-Einstufung
Akute Toxizität oral (Kapitel 3.1) - Kategorie 4 (Acute Tox. 4), H302
Karzinogenität (Kapitel 3.6) - Kategorie 2 (Carc. 2), H351
Reproduktionstoxizität (Kapitel 3.7) - Kategorie 1B (Repr. 1B), H360D

Der Stoff ist im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet.
Die Mindesteinstufung aus Anhang VI in die Gefahrenklasse Akute Toxizität wurde anhand von Hersteller- und Literaturangaben bestätigt.
Die GHS-Einstufung aus Anhang VI wurde aufgrund vorliegender weiterer Daten sowie Herstellereinstufungen um die oben genannte Einstufung in folgenden Gefahrenklassen ergänzt: Karzinogenität.
Die Verpackung ist nach REACH-Verordnung zusätzlich mit dem Hinweis "Nur für gewerbliche Anwender" zu kennzeichnen.