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Ethylenthioharnstoff (ETU)

Auszug aus:
Datenblatt

Ethylenthioharnstoff (ETU): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Ethylenthioharnstoff (ETU) wird auch als Imidazolidin-2-thion, 2-Imidazolidinthion oder 2-Thioxoimidazolidin bezeichnet.
Es handelt sich um ein weißes bis blassgrünes, schwach aromatisch riechendes, kristallines Pulver. Technische Produkte riechen oft auch aminartig.
ETU ist wenig in kaltem Wasser, gut in heißem Wasser, Methanol und Ethanol, mäßig in Ethylenglycol und Pyridin löslich sowie unlöslich in Ether und Aceton.
Verwendet wird Ethylenthioharnstoff im Wesentlichen als Vulkanisationsbeschleuniger in der Kautschukindustrie und kommt dort überwiegend in der staubemissionsarmen Verwendungsform als Granulat oder beöltes Pulver zum Einsatz.
Handelsnamen sind z.B. Acrochem ETU, Rhenogran ETU, Rhenosol ETU oder Vulkacit npv.
Der Stoff gehört zu den besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC - Substances of Very High Concern) und wird in der Kandidatenliste der ECHA (European Chemicals Agency) aufgeführt.
Eine Aufnahme des Stoffes in Anhang XIV der REACH-Verordnung mit entsprechender Zulassungspflicht wird geprüft.
Hersteller und Importeure haben besondere Informationspflichten gegenüber nachgeschalteten Verwendern.
Schmelzpunkt: 203 °C
Flammpunkt: 252 °C
Ethylenthioharnstoff (ETU)
Reproduktionstoxisch - fruchtschädigend - Kat. 1B (GefStoffV) - Stoffe, die als fruchtschädigend für den Menschen angesehen werden sollten.
Krebserzeugend Kat. 2 (TRGS 905) - Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben
TA Luft (2021) 5.2.7.1.3 Reproduktionstoxischer Stoff: Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen als Mindestanforderung insgesamt den Massenstrom 2,5 g/h oder die Massenkonzentration 1 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
Das Emissionsminimierungsgebot ist zu beachten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 7790
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.