Phosphorsäure, ab 10 % bis unter 25 % wird auch als Orthophosphorsäure bezeichnet.
Phosphorsäure-Lösungen sind farb- und geruchlos und in jedem Verhältnis mit Wasser mischbar.
Phosphorsäure wird hauptsächlich zur Herstellung von Phosphat-Düngemitteln, Phosphaten, Porzellankitten, Emaillen und in der Textilindustrie eingesetzt.
Phosphorsäure wird als Katalysator für Polymerisation und Hydratisierung, zum Phosphatieren und Abbeizen von Metallen und zur Wasseraufbereitung verwendet.
Für Lösungen mit anderen Konzentrationen sind in GisChem aufgrund des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials gesonderte Datenblätter enthalten.
Schmelzpunkt: < 0 °C
Siedepunkt: > 100 °C
Phosphorsäure
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 2 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 392
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.