GisChem

Ethylenglykol

Auszug aus:
Datenblatt

Ethylenglykol: Beschäftigungsbeschränkungen

Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden:
wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles er­forderlich, der Arbeitsplatzgrenzwert unterschritten und die Auf­sicht durch einen Fachkundigen sowie betriebs­ärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewähr­leistet ist.
Werdende oder stillende Mütter dür­fen hier­mit nur beschäftigt werden, wenn keine wesent­liche Haut­exposition besteht.