GisChem

Natriumhydroxidlösung, ab 5 %

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Natriumhydroxidlösung, ab 5 %: Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Bei der Beseiti­gung von ausge­laufenem/ver­schütte­tem Produkt immer Schutz­brille und Hand­schuhe tra­gen. Mit saug­fähi­gem Ma­terial (z.B. Kalk­stein­mehl, Sand) auf­neh­men, ent­sor­gen und Reste mit Was­ser weg­spü­len!
Pro­dukt ist nicht brenn­bar. Bei Brand ent­ste­hen ge­fähr­liche Dämpfe (z.B. Wasser­stoff, wenn die Lauge mit Zink, Aluminium oder Leichtmetallen in Kontakt kommt)! Berst­gefahr bei Erwär­mung.
Ein­dringen in Boden, Gewäs­ser und Kanalisation ver­hindern!
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)