GisChem

Tetraethylenpentamin

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Tetraethylenpentamin: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS06 GHS05 GHS09

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Giftig bei Hautkontakt (H311). Gesundheits­schädlich bei Verschlucken (H302). Ver­ursacht schwere Ver­ätz­ungen der Haut und schwere Augen­schäden (H314). Verursacht schwere Augen­schäden (H318). Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317). Vor­über­gehend Kopf­schmerzen, Appetit­losigkeit, Übelkeit, Müdig­keit, Schwäche mög­lich. Kann Blut­bild­veränderungen, Leber­schaden, Asthma ver­ur­sachen. Personen mit Tetraethylenpentamin-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Gefahr durch An­sammlung explosions­fähiger Atmo­sphäre in Boden­nähe bei Ver­sprühen bzw. Er­wärmung! Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert mit starken Säu­ren un­ter heftiger Wär­me­ent­wick­lung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Chlor­kohlen­wass­erstoffen wie Tetrachlor­methan sowie Epoxidharzen. Begünstigt (katalysiert) den Zerfall von Stickstoff­ver­bindungen. Bil­dung von Nitros­aminen, die Krebs er­zeu­gen können, unter spe­ziellen Bedin­gungen mög­lich!
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung (H411).
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)