GisChem

Nachbearbeitung von Polyurethanprodukten

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Nachbearbeitung von Polyurethanprodukten: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P003 Keine offene Flamme; Feue Leer/Abstand M017 Atemschutz benutzen

Bei Stäuben Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Bei ortsbeweglichen Absaugungen Filter in den Absaugbehältern täglich reinigen.
Staub­ablage­rung und -aufwir­belung ver­meiden! Staub­ablage­rungen sofort entfernen! Von Zünd­quellen fern halten (z.B. nicht Rau­chen, keine offenen Flam­men, Erden)! Feuer­arbei­ten, Heiß­arbeiten, Schweißen nur mit schrift­licher Erlaubnis. Behälter für Putz­tücher am Arbeits­platz täglich vor Arbeits­schluss leeren.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Be­rührung mit Au­gen und Haut ver­mei­den! Einatmen von Dämpfen, Aerosolen oder Stäuben vermeiden! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Arbeits­klei­dung nicht aus­schütteln oder ab­blasen!

Handschutz: Gegen mechanische Beanspruchung beschichtete Handschuhe, ansonsten Hand­schutz auf andere Gefahrstoffe abstimmen. Bei Bedarf: gerbstoffhaltige Hautschutzmittel verwenden.
Atemschutz: Partikelfilter P1 (weiß).

Körperschutz: Staub­dichte Schutz­klei­dung! Arbeits­kleidung in EX-Berei­chen der Zonen 0, 1, 20 oder 21 nicht wechseln, nicht aus- und nicht an­ziehen. Ableitfähige Schutzschuhe tragen.