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1,1,1,2-Tetrafluorethan (R 134a)

Auszug aus:
Datenblatt

1,1,1,2-Tetrafluorethan (R 134a): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

1,1,1,2-Tetrafluorethan (R 134a) ist ein farbloses, leicht flüchtiges, nach Ether riechendes Gas, das sich nicht in Wasser, dagegen in Ethylether löst.
R 134a wird u.a. als Kältemittel in Kühlanlagen verwendet.
Auf Grund der FCKW-Halon-Verbotsverordnung, die die Verwendung von bestimmten FCKW, Halonen sowie H-FCKW regelt, kommt Ersatzkältemitteln, wie z.B. R 134a eine besondere Bedeutung zu.
Bei der PUR-Herstellung wird R 134a als Treibmittel zum Schäumen von Polyurethanen vor allem im Hartschaumbereich eingesetzt.
Dabei können diese Treibmittel auch schon der Polyolkomponente (bis zu ca. 8 %) zugesetzt sein und damit die Eigenschaften dieser Polyolformulierungen hinsichtlich möglicher Gesundheitsgefährdungen bestimmen.
R 134a wird als Druckgas z.B. in Druckgasflaschen in den Verkehr gebracht.
Schmelzpunkt: -101 °C
Siedepunkt: -26,1 °C
1,1,1,2-Tetrafluorethan (R 134a)
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 4200 mg/m³ bzw. 1000 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 8; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 8 x 15 min = 120 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nach­verbrennungs­einrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 2350
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.