Auch kleine Mengen nicht über die Kanalisation oder Mülltonne entsorgen.
Spraydosen auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
Der sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV branchen-, prozessart-, herkunfts- oder abfallartenspezifisch zuzuordnen.
Er ist gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen. Im Folgenden werden mögliche Zuordnungen gegeben:
Verpackungen mit Restinhalten des Stoffes/Produktes sind gefährliche Abfälle (Sonderabfälle), Abfallschlüssel 150110.
Auch bei der Entsorgung müssen die Bildung einer entzündbaren Atmosphäre und Druckaufbau verhindert werden. Deshalb müssen Verpackungen für Abfall-Spraydosen ausreichend belüftet und gefahrgutrechtlich zugelassen sein.
Sie müssen außerdem mit saugfähigem Material versehen sein, das Flüssigkeit, die während der Beförderung frei werden kann, zurückhält. Beförderung darf nur in belüfteten oder offenen Fahrzeugen erfolgen.