Zubereitungsrichtlinie- aufgehoben
Die Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen regelte die Einstufung und Kennzeichnung von Zubereitungen. Sie wurde aufgehoben am 1. Juni 2015 durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung).
Zubereitungen sind Gemenge, Gemische und Lösungen, die aus zwei oder mehreren Stoffen bestehen - also z.B. auch eine wässrige Lösung eines Gefahrstoffes.
Die Zubereitungsrichtlinie gibt allgemeine Kennzeichnungsgrenzen sowie allgemeine Vorschriften zur Ermittlung der Einstufung und Kennzeichnung solcher Stoffgemische an. Sie finden die deutsche Ausgabe dieser Richtlinie zurzeit noch auf den Internetseiten der BAuA.
Aktuell gültige Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen finden sich in der CLP-Verordnung.