Stoffe, die in der EU als Industriechemikalie und als Biozid(-produkt) auf dem Markt sind, fallen je nach Verwendung unter die REACH-Verordnung (EU) Nr. 1907/2006 oder unter die BPR-Verordnung (EU) Nr. 528/2012.
Falls Ihr Stoff/Produkt als Biozidprodukt Anwendung findet, müssen Sie sicherstellen, dass im Rahmen der
EU-Verordnung über Biozidprodukte (BPR) darin enthaltende Wirkstoffe genehmigt und
das Biozidprodukt an sich für den jeweiligen EU-Markt national zugelassen wird. Unter folgendem Link können Sie beide Voraussetzungen prüfen: https://echa.europa.eu/de/regulations/biocidal-products-regulation/approval-of-active-substances/list-of-approved-active-substances.
Wenn Sie den Stoff z.B. als Synthesechemikalie einsetzen (und damit nicht wegen der bioziden Wirkung), entfallen die Verpflichtungen der BPR - daher der Hinweis in unseren GisChem-Datenblättern "kann der Biozidverordnung unterliegen".