Fragen & Antworten
Weshalb sind die Betriebsanweisungen rot umrandet?
Im Betrieb hilft die einheitliche Farbe zum schnellen Erkennen. Bewährt haben sich bei Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe rote Rahmen, passend zu den Gefahrenpiktogrammen nach CLP-Verordnung. Der früher übliche orange Rahmen hatte dieselbe Farbe wie die alten Gefahrensymbole.
Auch für weitere Betriebsanweisungen wie für Maschinen, Biostoffe oder Persönliche Schutzausrüstungen ist eine einheitliche Farbgestaltung sinnvoll. So sind Maschinenbetriebsanweisungen häufig blau.
Gliederung und Inhalte der Gefahrstoffbetriebsanweisung sind in der TRGS 555 - Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten - beschrieben. Anweisungen, die auf der Grundlage verschiedener Rechtsvorschriften erforderlich sind, können auch zu einer Betriebsanweisung zusammengefasst werden. Alle erforderlichen Schutzziele, wie sie sich z. B. aus der Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung oder Biostoffverordnung ergeben, sind dabei zu wahren.
Gesetzliche Vorgaben zu Farbe und Form gibt es nicht.
In GisChem lässt sich die Rahmenfarbe nicht direkt ändern.
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