GisChem

Fragen & Antworten

Die Einstufung/Kennzeichnung meiner SDB weicht voneinander ab. Wie kann dies sein und was muss ich tun?

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss die Unternehmerin bzw. der Unternehmer sich über die Gefährdungen informieren und hierzu alle ihr bzw. ihm ohne Weiteres zugänglichen Informationsquellen nutzen. Gerade in Fällen, in denen die Einstufung eines Stoffes nicht einer verpflichtenden Legaleinstufung unterliegt, kann die Einstufung/Kennzeichnung aufgrund einer Selbsteinstufung der unterschiedlichen Lieferanten unterschiedlich vorliegen.

Ist der Stoff in einem Gefahrstoffinformationssystem der Unfallversicherungsträger wie z. B. GisChem aufgeführt? In so einem Fall ist es sinnvoll, die dort verzeichnete Einstufung für die Gefährdungsbeurteilung zu Rate zu ziehen. Wenn ein Lieferant eine schärfere Einstufung vornimmt als dort verzeichnet, kann auch über das Kontaktformular in GisChem oder die dort angegebene Telefonnummer weitere Beratung zur Einstufung des entsprechenden Stoffes angefordert werden (bitte mit Verweis auf das strengere Sicherheitsdatenblatt des Herstellers). Allerdings können in GisChem bei weitem nicht alle Gefahrstoffe betrachtet werden.

Beruht der Unterschied darauf, dass ein Lieferant die Mindesteinstufung der Akuten Toxizität angibt, während der andere Lieferant weitere Daten vorliegen hat, die zu einer schärferen Einstufung führen? In diesem Fall sollten in der Regel die vorliegenden Daten des Lieferanten für die Einstufung genutzt werden.

Beruht der Unterschied auf zusätzlichen Daten, die z. B. im Rahmen der REACH-Registrierung des Stoffes ermittelt wurden? Dies kann der Fall sein, wenn ein Lieferant aufgrund seiner Jahresproduktionsmenge den Stoff registrieren musste (erkennbar an einer REACH-Registriernummer im Sicherheitsdatenblatt), der andere Lieferant die Registrierung aber nicht vorgenommen hat (Jahresmenge unter 1 Tonne). In diesem Fall ist es in den meisten Fällen sinnvoll, die anhand des REACH-Dossiers begründete Einstufung zu Rate zu ziehen – auch wenn diese Dossiers inhaltlich meist nicht von der EU geprüft sind.

Auf jeden Fall ist es sinnvoll, mit den Lieferanten Kontakt aufzunehmen und sie auf die Datengrundlage der entsprechenden Einstufungen auch im Vergleich mit anderen Lieferanten anzusprechen.



Aktuelles

GisChem-Relaunch zum 26.11.2024

Datenbestand wird in der Nacht vom 19.11.24 auf den 20.11.24 eingefroren, Zugriff weiterhin möglich. Ab voraussichtlich 26.11.24 steht das neue GisChem zur Verfügung.

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.