GisChem

Fragen & Antworten

Wer ist für Inhalt und Aktualisierung eines Sicherheitsdatenblatts verantwortlich?

Nach Artikel 31 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist der Lieferant dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich richtig und vollständig ausgefüllt ist. Das Dokument muss immer den aktuellen Rechtsvorschriften entsprechen und Änderungen wie z. B. eine neue Einstufung oder die Anpassung eines Arbeitsplatzgrenzwertes müssen berücksichtigt werden.

Auch das Erstellen von Stoffsicherheitsberichten, Stoffsicherheitsbeurteilung und die Erstellung von erweiterten Sicherheitsdatenblättern mit Expositionsszenarien liegt in der Verantwortung des Lieferanten.

Es gibt keine allgemeine Frist, wann ein Sicherheitsdatenblatt zu aktualisieren ist - also auch keine Verpflichtung, in jedem Fall nach 1, 2 oder 3 Jahren eine neue Version zu erstellen. 

Bei wesentlichen neuen Informationen hat ein Lieferant unverzüglich das Sicherheitsdatenblatt zu aktualisieren und allen früheren Abnehmern der vergangenen 12 Monate zur Verfügung zu stellen.


Ähnliche FAQ:
Schlagworte: Sicherheitsdatenblatt

Aktuelles

GisChem-Relaunch zum 28.11.2024

Datenbestand wird in der Nacht vom 19.11.24 auf den 20.11.24 eingefroren, Zugriff weiterhin möglich. Ab voraussichtlich 28.11.24 steht das neue GisChem zur Verfügung.

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.