GisChem

Fragen & Antworten

Welche Aufgaben habe ich beim Verwenden, wenn in Ihren Datenblättern "kann der Biozidverordnung unterliegen" steht?

Stoffe, die in der EU als Industriechemikalie und als Biozid(-produkt) auf dem Markt sind, fallen je nach Verwendung unter die REACH-Verordnung (EU) Nr. 1907/2006 oder unter die BPR-Verordnung (EU) Nr. 528/2012.

 

Falls Ihr Stoff/Produkt als Biozidprodukt Anwendung findet, müssen Sie sicherstellen, dass im Rahmen der EU-Verordnung über Biozidprodukte (BPR) darin enthaltende Wirkstoffe genehmigt und das Biozidprodukt an sich für den jeweiligen EU-Markt national zugelassen wird. Unter folgendem Link können Sie beide Voraussetzungen prüfen: https://echa.europa.eu/de/regulations/biocidal-products-regulation/approval-of-active-substances/list-of-approved-active-substances.


Wenn Sie den Stoff z.B. als Synthesechemikalie einsetzen (und damit nicht wegen der bioziden Wirkung), entfallen die Verpflichtungen der BPR - daher der Hinweis in unseren GisChem-Datenblättern "kann der Biozidverordnung unterliegen".


Schlagworte: Sicherheitsdatenblatt

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