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Fragen & Antworten

Muss ich in meinem Betrieb Arbeitsplatzgrenzwerte - AGW - messen?

Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) gibt an, bei welchen Konzentrationen eines Stoffes in der Luft akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu ermitteln, ob eine Überschreitung des AGW zu erwarten ist. Hierzu werden die eingesetzten Arbeitsstoffe und das Verfahren bewertet. Art, Ausmaß und Dauer der Aufnahme durch die Atmung (inhalativen Exposition) sind zu ermitteln. An einem bestimmten Arbeitsplatz muss der AGW nicht immer gemessen werden, sondern kann auch nichtmesstechnisch ermittelt werden.

Die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition erfordert Fachkunde.
Wenn auf branchenbezogene Beschreibungen sicherer Arbeitsverfahren zurückgegriffen werden kann, dann müssen keine eigenen Ermittlungen vorgenommen werden.
Es ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorgaben zu den als sicher beschriebenen Arbeitsverfahren eingehalten werden.

Die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften beraten. Weitere Auskünfte geben auch Lieferanten und Industrieverbände.

Die TRGS 402 beschreibt ausführlich das Ermitteln und die Beurteilung der inhalativen Exposition bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.


Aktuelles

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.