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Fragen & Antworten

Muss ein Sicherheitsdatenblatt vom Empfänger auf Plausibilität geprüft werden?

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss das Sicherheitsdatenblatt auf Plausibilität geprüft werden. Sind die Angaben offensichtlich unvollständig, widersprüchlich oder fehlerhaft, ist die Information beim Lieferanten anzufordern.

Es wird empfohlen, mit Lieferanten zusammenzuarbeiten, die richtige und vollständige Informationen zur Verfügung stellen und auch auf Rückfragen nützliche Auskünfte geben können.

Erhält der Arbeitgeber die erforderlichen Informationen nicht, muss er sich diese Informationen selbst beschaffen oder die Gefährdungen, zu denen keine Informationen vorhanden sind, als vorhanden unterstellen und die entsprechenden Maßnahmen festlegen.

(TRGS 400 Abschnitt 5.1)

Hilfestellungen und Informationen liefern z. B. die Datenbanken der Unfallversicherungsträger wie GisChem, WINGIS und GESTIS oder die Webseite der BG BAU zum Thema Sicherheitsdatenblatt, auf der unter anderem auch auf Checklisten zum Überprüfen der Qualität der Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.


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Schlagworte: Sicherheitsdatenblatt

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