GisChem

Fragen & Antworten

Welchen rechtlichen Status haben die Datenblätter und Betriebsanweisungsentwürfe und auf welchen Grundlagen wurden sie erstellt?

GisChem Datenblätter und Betriebsanweisungsentwürfe werden aufgrund folgender Daten erarbeitet:

  • Rechtstexte (Gefahrstoffrecht und Technische Regeln),
  • Schriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze),
  • stoff- und gemischspezifische Angaben von Herstellern und aus der Fachliteratur.

Die Datenblätter und Betriebsanweisungsentwürfe dienen insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen für den schnellen Überblick bei der eigenen Gefährdungsbeurteilung. Die Darstellung erfolgt zur besseren Lesbarkeit vereinfachend und häufig gekürzt. Es gelten immer die entsprechenden Rechtstexte und Schriften.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Daten von GisChem zwar sorgfältig erstellt und gepflegt werden, jedoch keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden kann. Die Verwendung befreit daher nicht von der Pflicht und Verantwortung, die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit selbst zu überprüfen. Daher können die Träger von GisChem auch nicht für Fehler bezüglich der Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten gleich aus welchem Rechtsgrund haftbar gemacht werden. Der Garantie- und Haftungsausschluss ist zu beachten. 

Die Datenblätter sind nicht mit Sicherheitsdatenblättern zu verwechseln.


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Schlagworte: Betriebsanweisung

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