GisChem

Kupfer

Ganzes Dokument: Datenblatt


Kupfer


Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Kupfer ist ein rotbraunes bzw. kupferfarbenes, geruchloses Granulat. Es wird auch der Begriff Pellets verwendet.
Die Substanz ist in Wasser praktisch unlöslich.
Kupfer spielt eine wichtige Rolle in der metallverarbeitenden Industrie und kann sehr vielfältig verwendet werden.
Es besitzt eine hohe Wärmeleitfähigkeit und Korrosionsbeständigkeit, wodurch es ein geeignetes Material für Wärmetauscher und Kühlkörper ist.
Ebenfalls geeignet ist es für Elektroinstallationen (elektrische Leitungen, Schaltkreise, Leiterplatten etc.), elektrische Maschinen (Drahtwicklungen in Transformatoren u.ä.), Rohrleitungen und als Baumaterial für Dächer.
Nach Ausbildung einer Oxidschicht wird es von Wasser und Luft nicht weiter angegriffen.
Der Stoff kann je nach Verwendungsart der Biozid-Verordnung unterliegen.
Für Kupfer als Pulver ist in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Gefahren­potenzials ein geson­der­tes Da­ten­blatt ent­halten.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf Kupfer als Granulat oder in Form von Pellets, Drähten, Barren oder ähnlichen nicht staubenden Formen.
Schmelzpunkt: 1083 °C
Siedepunkt: 2595 °C


Schmelz- und Siedepunkt wurden Hersteller­informationen entnommen.


Kupfer
Grenzwertvorschlag der DFG-Senatskommission, der als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden kann: 0,01 mg/m³ gemes­sen in der alveo­len­gängigen Fraktion.
Der Grenzwert bezieht sich auf den Metall­gehalt als analy­tische Berech­nungs­basis.
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 1443


Gilt für feste Metalle mit einer Korngröße ≥ 1 mm, die nicht mit Wasser oder Luftsauerstoff reagieren.
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.



Explosionsgefahren / Gefährliche Reaktionen

Die Bildung explosionsfähiger Staub­-Luft-Ge­mische ist nicht möglich.
Reagiert mit star­ken Oxidationsmitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung.
Bei unkontrollierter Reak­tion besteht Explosions­gefahr.
Bildet bei Kontakt mit Acetylen Kupferacetylid - Explosionsgefahr.
Bildet bei Kontakt mit Aziden Kupferazid - spontane Explosion möglich.
Begünstigt (katalysiert) Polymerisationsreaktionen z.B. von Ethylenoxid.
Gemische mit Chloraten, Jodaten, Nitraten oder anderen Oxosalzen können durch Reibung zur Explosion gebracht werden.



Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Falls beim Einsatz des Stoffes Stäube entstehen sollten, sind die Sicherheitshinweise im GisChem-Datenblatt für Kupfer (Pulver) zu beachten.
Reaktionsfähige Stoffe fern hal­ten.
Bei Arbeiten in Behältern und engen Räu­men (Befahren) sind besondere Schutz­maßnahmen zu be­achten.



Gesundheitsgefährdung

Ver­schlucken kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen.
Verschlucken kann zu Bauch­schmerzen, Übelkeit, Er­brechen und Durch­fall führen.



Brand- und Explosionsschutz

Wenn aufgrund der Bearbeitung von Metallteilen oder Abrieb bei Transportvorgängen Feinstaub entsteht, sind die Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen hierauf abzustimmen.
Nähere Informationen sind in diesem Fall dem jeweiligen Datenblatt des Metallpulvers zu entnehmen. Das vorliegende Datenblatt beschreibt die Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten, bei denen kein Metallstaub entsteht.
Die Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen sind in erster Linie auf gefährlichere Stoffe und Brand­lasten in dem ent­sprechen­den Arbeits­bereich abzustimmen.



Hygienemaßnahmen

Vor Pausen und nach Arbeits­ende Hän­de und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­nigen.
Haut­pflege­mittel nach der Hautrei­ni­gung am Arbeits­ende bzw. vor längeren Pausen ver­wen­den (rück­fetten­de Creme).



Persönliche Schutzmaßnahmen

Handschutz: Gegen mechanische Beanspruchung z.B. beschichtete Handschuhe, ansonsten Hand­schutz auf andere Gefahrstoffe, mit denen gege­benenfalls umgegangen wird, abstimmen.
Bei empfindlicher Haut kann Hautschutz empfehlenswert sein, z.B. gerb­stoff­haltige Haut­schutz­mittel.



Schadensfall

Verschüttetes Granulat oder Pellets immer sofort unter Staubvermeidung aufnehmen und entsorgen. Vorsicht - Rutschgefahr bei verschütteten Granulaten!
Produkt ist nicht brennbar, im Brand­fall Lösch­maß­nahmen auf Um­gebung ab­stimmen.
Brand­bekämpfung größerer Brände nur mit umgebungs­luft­unab­hängigem Atem­schutz­gerät!



Erste Hilfe

Nach Augenkontakt: Augen unter Schutz des un­ver­letzten Auges sofort ausgiebig (mind. 10 Minuten) bei geöffneten Augenlidern mit Wasser spülen.
Im Auge verbliebene feste Stoffe mechanisch (z.B. mit einem feuchten Tupfer) entfernen.
Nach Hautkontakt: Lose Partikel von der Haut entfernen.
Verunreinigte Kleidung bei Bedarf wechseln.
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mun­des.



Entsorgung

Der komplette sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV zuzuordnen und gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen.



Lagerung

Behälter dicht ge­schlossen an einem kühlen, gut ge­lüfteten Ort lagern.
Zusammenlagerungsbeschränkungen (nach Lager­klassen der TRGS 510; die Zahlen in Klammern geben die jeweiligen Lagerklassen an):
Dieser Stoff/dieses Produkt gehört zur Lagerklasse 13.
Separate Lagerung von explosiven Stoffen (1), ansteckungsgefährlichen (6.2) und radioaktiven Stoffen (7).
Für die Zusammenlagerung mit sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen (4.1A) und Ammoniumnitrat (5.1C) sind weitere Regelungen zu beachten.
Zusammenlagerungsbeschränkungen müssen nicht beachtet werden, wenn insgesamt nicht mehr als 400 kg Gefahrstoffe gelagert werden, davon höchstens 200 kg je Lagerklasse.
Generell ist eine Zusammenlagerung verboten, wenn dies zu einer wesentlichen Gefährdungserhöhung führen würde, auch wenn die Stoffe in derselben Lagerklasse sind.
Dies ist gegeben, wenn sie z.B. unterschiedliche Löschmittel benötigen, unterschiedliche Temperatur­bedingungen erfordern, sie miteinander unter Bildung entzündbarer oder giftiger Gase oder unter Entstehung eines Brandes reagieren.