Wasserstoffperoxid-Lösung, ab 35 % bis unter 50 %
Ganzes Dokument: Datenblatt
Wasserstoffperoxid-Lösung, ab 35 % bis unter 50 %
Einstufung GHS
Gefahr
Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. (H272)
Verursacht Hautreizungen. (H315)
Verursacht schwere Augenschäden. (H318)
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. (H302 + H332)
Kann die Atemwege reizen. (H335)
Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten. (P220)
Einatmen von Dampf/Nebel vermeiden. (P261)
Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. (P280)
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. (P303 + P361 + P353)
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338)
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... (geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben) anrufen. (P312)
GHS-EinstufungOxidierende Flüssigkeiten (Kapitel 2.13), Kategorie 2 (Ox. Liq. 2), H272
Hautreizung (Kapitel 3.2) - Kategorie 2 (Skin Irrit. 2), H315
Schwere Augenschädigung (Kapitel 3.3) - Kategorie 1 (Eye Dam. 1), H318
Akute Toxizität oral (Kapitel 3.1) - Kategorie 4 (Acute Tox. 4), H302
Akute Toxizität inhalativ (Kapitel 3.1) - Kategorie 4 (Acute Tox. 4), H332
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Kapitel 3.8) - Kategorie 3 (Atemwegsreizung) (STOT SE 3), H335
Wasserstoffperoxid-Lösung ist im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet und der Eintrag ist ggf. um zusätzliche Einstufungen ergänzt worden.
Für Verdünnungen und Gemische kann die GHS-Einstufung in die Gefahrenklasse "Akute Toxizität" abhängig von den verwendeten toxikologischen Daten abweichen.
Die Einstufung in physikalisch-chemische Gefahrenklassen wurde aufgrund der Gefahrgut-Einstufung vorgenommen.
Mögliche Änderungen gegenüber Anhang VI sowie spezifische Konzentrationsgrenzwerte und/oder M-Faktoren werden beim unverdünnten Stoff angegeben.
Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen
Wasserstoffperoxid-Lösung, ab 35 % bis unter 50 % wird auch als Hydrogenperoxid oder Wasserstoffsuperoxid bezeichnet und ist eine farb- und geruchlose, sirupöse Flüssigkeit, die mit Wasser vollständig mischbar ist.
Wasserstoffperoxid ist meist als 30 - 35 %ige Lösung im Handel und wird durch Zusätze von z.B. Phosphorsäure, Barbitursäure, Harnsäure oder Acetanilid stabilisiert.
Wasserstoffperoxid wird in niedrigen Konzentrationen als Desinfektionsmittel im Medizin- und im Veterinärbereich, als Zusatz in Reinigungsmitteln, zur Entgiftung von Abwasser und Abluft und als Oxidations- und Bleichmittel eingesetzt.
Bei der chemischen Synthese von Peroxiden und als Polymerisationsinitiator spielt Wasserstoffperoxid eine wichtige Rolle.
Der Stoff kann je nach Verwendungsart der
Biozid-Verordnung unterliegen.
Der Stoff wird in Anhang I der
Verordnung (EU) Nr. 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe genannt. Besondere Regelungen beachten, damit Privatpersonen keinen Zugang zu diesem Stoff erhalten.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf Wasserstoffperoxid-Lösungen in Konzentrationen ab 35 % bis kleiner als 50 %.
Für Lösungen mit anderen Konzentrationen sind in GisChem aufgrund des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials gesonderte Datenblätter enthalten.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Verwendung in Laboratorien.
Schmelzpunkt: -52 °C bis -33 °C
Siedepunkt: 106 °C bis 114 °C
WasserstoffperoxidArbeitsplatzgrenzwert (
AGW): 0,71 mg/m³ bzw. 0,5 ml/m³ (ppm)
Grenzwertvorschlag der DFG-Senatskommission, der als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden kann: 0,5 ml/m³ (ppm) bzw. 0,71 mg/m³.
Bemerkung Y (
TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (
AGW und ggf.
BGW) nicht befürchtet zu werden.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 288
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß
AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.
Messung / Ermittlung
Prüfung auf Ersatzstoffe und/oder Ersatzverfahren vornehmen und dokumentieren. Wird auf eine mögliche Substitution verzichtet, ist dies in der
Gefährdungsbeurteilung zu begründen.
Beurteilung der Gefährdung beim Einatmen (
TRGS 402): Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen durch
geeignete Beurteilungsmethoden nachweisen oder messen.
Beurteilung der Gefährdung bei Hautkontakt (
TRGS 401):
Eine
mittlere Gefährdung liegt vor:
bei großflächigem Kontakt oder
bei kleinflächigem und längerfristigem Kontakt (z.B. Spritzer > 15 min pro Schicht).
Eine
geringe Gefährdung liegt vor:
bei kleinflächigem und kurzfristigem (z.B. Spritzer, Einwirkung < 15 min pro Schicht) Kontakt,
bei kurzfristigem und kleinflächigem Hautkontakt mit verschmutzter Arbeitskleidung, Arbeitsmitteln oder Arbeitsflächen.
Bei mittlerer/hoher Gefährdung zusätzlich:
Aufgrund der Hautgefährdung prüfen, ob ein Ersatzstoff verwendet oder eine Verfahrensänderung durchgeführt werden kann. Wenn nicht möglich, in der
Gefährdungsbeurteilung begründen.
Explosionsgefahren / Gefährliche Reaktionen
Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden ab einer Dampfkonzentration von 40 % Wasserstoffperoxid explosionsfähige Atmosphäre (selbst unter Inertgas!).
Die bei Kontakt mit brennbaren Substanzen entstehende Reaktionswärme kann genügen, um diese zu entzünden.
Bei unkontrollierter Reaktion besteht Explosionsgefahr.
Reagiert heftig mit organischen Lösungsmitteln, Alkoholen, Aldehyden,
Ketonen wie z.B. Aceton,
Ethern, vielen Metallen, Metallpulvern und Metallsalzen, Phosphorpentoxid, Schwefelsäure, Ammoniak, Hydrazin, Rost, Schmutz und Staub. Explosionsgefahr.
Reagiert so heftig mit brennbaren Stoffen, wie z.B. Putzlappen, Sägemehl, organischen Substanzen, Öl, Holz, Kork, dass diese z.T. ohne weitere
Zündquelle zur Entzündung gebracht oder einen bestehenden Brand erheblich fördern können.
Bei unkontrollierter Reaktion besteht Explosionsgefahr.
Bildet unter heftiger Wärmeentwicklung mit
Laugen, Natriumhypochlorit, konzentrierter Salpetersäure, Permanganaten und Dichromaten gefährliche Gase und Dämpfe (Sauerstoff - Brandgefahr).
Zersetzt sich bei Erwärmung oder Lichteinwirkung in Wasser und Sauerstoff.
Greift folgende Werkstoffe an: Eisen, Kupfer, Nickel, Chrom, Mangan, Blei, Zink und
Edelmetalle.
Greift Gummi und viele Schmierstoffe an.
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Bildung von Dämpfen oder Nebeln vermeiden, möglichst geschlossene Apparaturen verwenden. Ist das nicht möglich im Abzug arbeiten, Frontschieber geschlossen halten.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen und Nachlauf vermeiden, Dichtheit gewährleisten.
Apparaturen vor einer Erstbefüllung oder -beschickung mit Wasserstoffperoxid einer gründlichen Reinigung und Passivierung unterziehen, um gefährliche Reaktionen zu verhindern.
Reaktionsfähige Stoffe fern halten bzw. nur kontrolliert zugeben.
Wasserstoffperoxid-Reste auf keinen Fall wieder in Originalgebinde bzw. Vorratsgefäße zurückgeben. Zersetzungsgefahr!
Gebinde unverzüglich an den dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort zurück bringen.
Behälter müssen mit Gasentlüftungseinrichtungen ausgerüstet sein.
Arbeitsplätze sind sauber zu halten. Arbeitsräume sind regelmäßig zu reinigen.
Bei der Dosierung von Wasserstoffperoxid sollten Leitungssysteme so kurz wie möglich sein, um Mengen und Verweilzeiten zu begrenzen.
Anschließend alle Wasserstoffperoxid-Reste durch Spülen mit Wasser entfernen.
Anschlüsse für Füll- und Entnahmeleitungen eindeutig kennzeichnen, gegen Verschmutzungen sichern und regelmäßig auf einwandfreie Sauberkeit kontrollieren. Gegen unbefugte oder versehentliche Benutzung sichern.
Beim Auflösen oder Verdünnen immer zuerst das Wasser und dann Wasserstoffperoxid zugeben! Temperatur kontrollieren!
Unbedingt sauberes Wasser (destilliert oder vollentsalzt) zum Verdünnen verwenden!
Zum Pipettieren nur mechanische Einrichtungen benutzen. Das Pipettieren mit dem Mund ist verboten!
Bei hoher Gefährdung durch Hautkontakt möglichst in geschlossenen Apparaturen arbeiten. Ist dies technisch nicht möglich, Exposition nach Stand der Technik minimieren.
Z.B. nur solche Arbeitsgeräte verwenden, mit denen Hautkontakt vermieden oder verringert wird.
Bei mittlerer Gefährdung durch Hautkontakt diese beseitigen oder verringern, z.B. durch Arbeit in geschlossenen Apparaturen, durch geeignete Arbeitsgeräte.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt kann zu Gesundheitsschäden führen.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen (H302 + H332).
Verursacht Hautreizungen (H315).
Verätzungen am Auge können zum Verlust der Sehfähigkeit führen (s. H318).
Reizt die Atemwege: z.B. Brennen der Nasen- und Rachenschleimhaut, Reizhusten, Atemnot (s. H335)
Vorübergehende Beschwerden wie Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen, Missempfindungen der Haut können auftreten.
Kann Gesundheitsstörungen wie Zittern, Krämpfe verursachen.
Beschwerden können auch erst nach Stunden oder Tagen auftreten.
Brand- und Explosionsschutz
Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Reparatur) nur mit schriftlicher Erlaubnis ausführen.
Die Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen sind in erster Linie auf gefährlichere Stoffe und Brandlasten in dem entsprechenden Arbeitsbereich abzustimmen.
Diese müssen besonders beachtet werden, da die Brandgefahr durch brandfördernde Stoffe wie Wasserstoffperoxid deutlich erhöht wird.
Hygienemaßnahmen
Einatmen von Dämpfen und Aerosolen vermeiden!
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!
Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände und andere verschmutzte Körperstellen gründlich reinigen.
Hautpflegemittel nach der Hautreinigung am Arbeitsende bzw. vor längeren Pausen verwenden (rückfettende Creme).
Stoff-/Produktreste sofort von der Haut entfernen und die Haut möglichst schonend reinigen, anschließend sorgfältig abtrocknen.
Lösungen auf der Haut abwaschen, nicht eintrocknen lassen.
Bei der Arbeit keinen Arm- oder Handschmuck tragen.
Straßen- und Arbeitskleidung getrennt aufbewahren gemäß
Gefährdungsbeurteilung!!
Bei mittlerer oder hoher Gefährdung durch Hautkontakt zusätzlich:
Verschmutzte und durchtränkte Arbeitskleidung sofort wechseln, Reinigung durch den Betrieb.
Separate Putzlappen und Reinigungstücher für die Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Korbbrille.
Handschutz: Handschuhe aus:
Butylkautschuk (Butyl; 0,5 mm), Fluorkautschuk (FKM; 0,7 mm) (
Durchbruchzeit > 8 Stunden, max. Tragezeit 8 Stunden).
Völlig ungeeignet (
Durchbruchzeit weniger als 1 Stunde) sind Handschuhe aus: Naturkautschuk/Naturlatex (NR; 0,5 mm), Polychloropren (CR; 0,5 mm), Nitrilkautschuk/Nitrillatex (NBR; 0,4 mm).
Die maximale Tragedauer kann unter Praxisbedingungen deutlich geringer sein.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Weitere mögliche Handschuhmaterialien sind: PVC.
Die Schutzwirkung der Handschuhe gegenüber dem Stoff/Gemisch ist unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen beim Chemikalien-/Handschuhhersteller zu erfragen oder zu prüfen (s.
Checkliste-Schutzhandschuhe).
Das angegebene Handschuhmaterial bezieht sich auf eine 50%ige wässrige Lösung. Für weitere Konzentrationen gelten ggf. andere Empfehlungen.
Längerfristiges Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen kann selbst eine
Hautgefährdung (Feuchtarbeit) darstellen. Vermeidung durch Einhaltung von Tragezeiten und/oder Tätigkeitswechsel.
Beim längerfristigen Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen sind gegen Schweißbildung spezielle
Hautschutzmittel vor der Arbeit zu empfehlen (s. z.B.
Hautschutzmittel).
Diese können allerdings die Schutzleistung der Handschuhe beeinträchtigen. Der
Hautschutzplan muss das Tragen von Schutzhandschuhen berücksichtigen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Falls aufgrund der
Gefährdungsbeurteilung das Tragen von Atemschutz notwendig ist, ist arbeitsmedizinische Vorsorge ggf. nach der DGUV Empfehlung Atemschutzgeräte durchzuführen.
Bei Tätigkeiten im Wechsel mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe kann
Feuchtarbeit vorliegen. Bei
Feuchtarbeit von mehr als 2 Stunden pro Tag ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten (
Angebotsvorsorge).
Bei
Feuchtarbeit von regelmäßig 4 Stunden oder mehr pro Tag ist arbeitsmedizinische Vorsorge regelmäßig zu veranlassen (
Pflichtvorsorge, z. B. unter Heranziehung der DGUV Empfehlung Gefährdung der Haut).
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden:
wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Arbeitsplatzgrenzwert unterschritten und die Aufsicht durch einen Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist.
Schadensfall
Bei der Beseitigung von ausgelaufenem/verschüttetem Produkt immer persönliche Schutzausrüstung tragen: Auf jeden Fall Schutzbrille, Handschuhe sowie bei größeren Mengen Atemschutz.
Geeigneter
Atemschutz: Kombinationsfilter CO-P3 (schwarz/weiß), Kombinationsfilter NO-P3 (blau/weiß)
Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbarem Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben verfahren.
Wasserstoffperoxid auf keinen Fall mit organischen Bindemitteln (z.B. Putzlappen, Zellstoff, Sägespäne) zusammenbringen.
Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen.
Bei hohen Dampfkonzentrationen ist Wasserstoffperoxid jedoch explosionsgefährlich.
Vorsicht! Produkt ist brandfördernd und begünstigt daher die Entstehung und Verbreitung von Bränden.
Als Löschmittel nur Wasser im Sprühstrahl verwenden. Andere Löschmittel sind ungeeignet.
Berstgefahr durch Druckanstieg in Behältern bei Erwärmung.
Brandbekämpfung größerer Brände nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät!
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss verhindert werden.
Erste Hilfe
Nach Augenkontakt: Augen unter Schutz des unverletzten Auges sofort ausgiebig (mind. 10 Minuten) bei geöffneten
Augenlidern mit Wasser spülen.
Steriler Schutzverband.
Augenärztliche Behandlung.
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen; auf Selbstschutz achten.
Haut mit viel Wasser spülen.
Nach Einatmen: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich bringen.
Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen.
Bei Atemstillstand künstliche Beatmung nach Möglichkeit mit Beatmungsgerät, auf jeden Fall Stoffkontakt bzw. Einatmen des Stoffes/Produktes vermeiden (Selbstschutz).
Unmittelbar nach dem Unfall, auch bei fehlenden Krankheitszeichen, ein inhalatives Steroid (
Dosieraerosol) einatmen lassen.
Dosierung, Art der Anwendung und weitere Behandlung nach betriebsärztlicher Anordnung.
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes.
Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt).
Hinweise für den Arzt: Schaumbildung und
Gefahr der Aspiration oder Erstickung durch Sauerstoffbildung bei der Zersetzung von Wasserstoffperoxid im Magen-Darm-Trakt. Bei Resorption größerer Mengen auch die Gefahr einer Gasembolie.
Entsorgung
Auch kleine Mengen nicht über die Kanalisation oder Mülltonne entsorgen.
Wasserstoffperoxid-Reste auf keinen Fall wieder in Originalgebinde bzw. Vorratsgefäße zurückgeben. Zersetzungsgefahr.
Wasserstoffperoxid-Reste zunächst mit reinem Wasser stark verdünnen. Achtung! Darauf achten, dass dabei keine Verunreinigungen oder andere Stoffe in die Lösung kommen.
Temperatur beachten, bei langsamer Temperaturerhöhung sofort intensiv kühlen.
Peroxid-Abfälle sind gefährliche Abfälle (
Sonderabfälle): Abfallschlüssel nach
AVV: 160903.
Verpackungen mit Restinhalten des Stoffes/Produktes sind gefährliche Abfälle (
Sonderabfälle), Abfallschlüssel 150110.
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit gefährlichen Verunreinigungen sind gefährliche Abfälle (
Sonderabfälle), Abfallschlüssel 150202.
Für gefährliche Abfälle ist ein
Nachweisverfahren (Entsorgungsnachweis und Begleitscheine) durchzuführen. Die
Sammelentsorgung ist davon zum Teil ausgenommen.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort unter Lichtausschluss lagern.
Behälter nicht dem direkten Sonnenlicht aussetzen!
Die vom Hersteller empfohlene Lagertemperatur beachten.
Behälter aus z.B. Aluminium (Reinheit > 99,5 %), Borsilikatglas, Porzellan, Steinzeug, Teflon, oder V2A-Edelstahl sind geeignet.
Zusammenlagerungsbeschränkungen sind in
Laboratorien in der Regel erst ab einer Mengengrenze von 200 kg zu beachten (s. auch das GisChem-Datenblatt "Branche: Chemie").
Dieser Stoff/dieses Produkt gehört zur Lagerklasse 5.1B.
Oxidierende Stoffe grundsätzlich nicht in unmittelbarer Nähe von entzündbaren oder akut toxischen Stoffen lagern.
Anforderungen des Wasserrechts an HBV- und LAU-Anlagen (s. auch
Checkliste-Wasserrecht):
In Laboratorien werden die wasserrechtlichen Bestimmungen bei allgemein üblicher Laborausstattung sowie Umgang mit laborüblichen Mengen ohne weiteren Aufwand erfüllt.