GisChem

Zink

Ganzes Dokument: Datenblatt


Zink


Einstufung GHS

GHS-Einstufung

Für Zinkgranulat mit einem Staubanteil unter 0,25% liegt keine Einstufung und Kennzeichnung nach GHS vor.



Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Zink ist ein graues, geruchloses Granulat.
Zink (Granulat) ist nicht löslich in Wasser, aber bei Kontakt mit Wasser entsteht Wasserstoff, der sich leicht entzünden kann.
Es ist löslich in Mineralsäuren, Eisessig, Alkalilaugen sowie wässrigen Ammoniaklösungen. Wegen der dabei auftretenden Wasserstoffentwicklung besteht Explosions­gefahr.
Die Hauptmenge des erzeugten Zinks wird zum Verzinken von Stahl gebraucht. Große Mengen werden außerdem zur Erzeugung von Messing und anderen Zink-Legierungen verwendet.
Ferner ist Zink in vor Korrosion schützenden Anstrichfarben enthalten. Es wird außerdem bei der Herstellung galvanischer Elemente, als Reduktionsmittel in der Metallurgie sowie in vielen anderen Prozessen ver­wendet.
Für Zink als phlegmatisiertes Pulver ist in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Gefahren­potenzials ein geson­der­tes Da­ten­blatt ent­halten.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf Zink als Granulat (Durchmesser > 1 mm) oder in Form von Pellets, Drähten, Barren oder ähnlichen nicht staubenden Formen.
Die produktspezifischen Kenndaten im Ein­zel­nen sind den Sicherheitsdatenblättern der Her­steller zu ent­neh­men. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Schmelzpunkt: 419 °C
Siedepunkt: 906 °C


WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 1349


Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.
Die WGK gilt für Zink, metallisch mit Korngrößen von mehr als 1mm. Für Korngrößen unter 1mm gilt die WGK 2 (Kennnummer 7325).



Explosionsgefahren / Gefährliche Reaktionen

Die Bildung explosionsfähiger Staub­-Luft-Ge­mische ist nicht möglich.
Reagiert mit Säuren unter Bildung von Wasserstoff, Explosionsgefahr!
Rea­giert mit Laugen unter hef­tiger Wärme­ent­wicklung.
Reagiert heftig mit Alkali­hydroxiden, Ammonium­salzen, Alkalioxiden, Benzol / Benzolderivaten, Aziden, Chloraten, Halogenen, Halogenen-Halogen­verbin­dungen, Halogen­kohlen­wasser­stoffen, Hydrazin und Derivaten, Hydroxylamin, Mer­kap­tanen, Per­ameisen­säure, Schwefel, Schwefel­kohlen­stoff.
Zersetzt sich bei Erhitzen/Verbrennen in ge­fähr­liche Gase (z.B. Zink­oxid-Dämpfe).



Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Falls beim Einsatz von Zink Stäube entstehen sollten, sind die Sicherheitshinweise im GisChem-Datenblatt für Zinkpulver zu beachten.
Beim Ab- und Um­füllen bzw. beim Mischen der Kompo­nenten Staub­ent­wicklung ver­mei­den.
Reaktionsfähige Stoffe fern hal­ten.
Bei Arbeiten in Behältern und engen Räu­men (Befahren) sind besondere Schutz­maßnahmen zu be­achten.



Brand- und Explosionsschutz

Wenn aufgrund der Bearbeitung von Metallteilen oder Abrieb bei Transportvorgängen Feinstaub entsteht, sind die Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen hierauf abzustimmen.
Nähere Informationen sind in diesem Fall dem jeweiligen Datenblatt des Metallpulvers zu entnehmen. Das vorliegende Datenblatt beschreibt die Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten, bei denen kein Metallstaub entsteht.
Die Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen sind in erster Linie auf gefährlichere Stoffe und Brand­lasten in dem ent­sprechen­den Arbeits­bereich abzustimmen.



Hygienemaßnahmen

Einatmen von Stäuben vermeiden!
Berührung mit Augen und Haut ver­meiden!
Vor Pausen und nach Arbeits­ende Hän­de und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­nigen.
Haut­pflege­mittel nach der Hautrei­ni­gung am Arbeits­ende ver­wen­den (rück­fetten­de Creme).



Persönliche Schutzmaßnahmen

Handschutz: Gegen mechanische Beanspruchung z.B. beschichtete Handschuhe, ansonsten Hand­schutz auf andere Gefahrstoffe, mit denen gege­benenfalls umgegangen wird, abstimmen.
Bei empfindlicher Haut kann Hautschutz empfehlenswert sein, z.B. gerb­stoff­haltige Haut­schutz­mittel.
Atemschutz: Das Tragen von Atemschutz wird z.B. bei Reparaturarbeiten oder unkontrollierten Betriebs­zu­stän­den empfohlen, z.B. Voll­mas­ke/Halb­maske/filtrierende Halbmaske mit:
Partikelfilter P1 (weiß)
Partikelfilter P2 (weiß)



Schadensfall

Verschüttetes Granulat oder Pellets immer sofort unter Staubvermeidung aufnehmen und entsorgen. Vorsicht - Rutschgefahr bei verschütteten Granulaten!
Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Son­derlöschpulver für die Brandklasse D (Metall­brand­löschpulver). Not­falls auch mit tro­cke­nem Sand ab­decken.
Auf keinen Fall Wasser, Kohlendioxid oder Schaum verwenden - heftige Reaktion!
Staubaufwirbelung vermeiden!
Bei Brand ent­stehen ge­fähr­liche Gase/Dämpfe (z.B. Zink­oxid).
Brand­bekämpfung größerer Brände nur mit umgebungs­luft­unab­hängigem Atem­schutz­gerät!



Erste Hilfe

Nach Augenkontakt: Augen unter Schutz des un­ver­letzten Auges sofort ausgiebig (mind. 10 Minuten) bei geöffneten Augenlidern mit Wasser spülen.
Im Auge verbliebene feste Stoffe mechanisch (z.B. mit einem feuchten Tupfer) entfernen.
Nach Hautkontakt: Lose Partikel von der Haut entfernen.
Verunreinigte Kleidung bei Bedarf wechseln.
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mun­des.



Entsorgung

Der komplette sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV zuzuordnen und gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen.



Lagerung

Behälter dicht ge­schlossen an einem gut ge­lüfteten Ort lagern.
Bei der Lagerung in Silos sind bei Arbeiten in die­sen Be­hältern (Befahren) besondere Schutz­maß­nahmen zu beachten.
Zusammenlagerungsbeschränkungen (nach Lager­klassen der TRGS 510; die Zahlen in Klammern geben die jeweiligen Lagerklassen an):
Dieser Stoff/dieses Produkt gehört zur Lagerklasse 13.
Separate Lagerung von explosiven Stoffen (1), ansteckungsgefährlichen (6.2) und radioaktiven Stoffen (7).
Für die Zusammenlagerung mit sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen (4.1A) und Ammoniumnitrat (5.1C) sind weitere Regelungen zu beachten.
Zusammenlagerungsbeschränkungen müssen nicht beachtet werden, wenn insgesamt nicht mehr als 400 kg Gefahrstoffe gelagert werden, davon höchstens 200 kg je Lagerklasse.
Generell ist eine Zusammenlagerung verboten, wenn dies zu einer wesentlichen Gefährdungserhöhung führen würde, auch wenn die Stoffe in derselben Lagerklasse sind.
Dies ist gegeben, wenn sie z.B. unterschiedliche Löschmittel benötigen, unterschiedliche Temperatur­bedingungen erfordern, sie miteinander unter Bildung entzündbarer oder giftiger Gase oder unter Entstehung eines Brandes reagieren.