GisChem

Titan (Pulver)

Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf


Titan (Pulver)


Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS02

Gefahr

Ein­atmen oder Ver­schlucken kann zu Ge­sund­heits­schä­den füh­ren. Kann die Atem­wege, Magen-Darm-Trakt, Au­gen und Haut reizen. Verschlucken kann zu Übelkeit, Er­brechen und Durch­fall führen. Kann bei länger­fris­tiger Ein­wir­kung Lungenemphysem und Reizungen bzw. Ent­zün­dungen der Bronchien ver­ur­sachen.
Entzündbarer Feststoff (H228). Bil­dung explo­sions­fähiger Staub-Luft-Ge­mische möglich. Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch Schweiß­funken, Trenn­schleifer oder Funken an elektrischen Geräten wie Motoren oder Schaltern möglich. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Rea­giert mit Säu­ren un­ter heftiger Wär­me­ent­wick­lung. Bildet bei Kontakt mit Wasserdampf/Luft Explosionsgefahr. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Halogenen und Halogen­verbin­dungen. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr.
WGK: nicht wassergefährdend




Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

M004 Augenschutz benutzen M017 Atemschutz benutzen M010 Schutzkleidung benutzen

Bei Stäuben Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Beim Ab- und Um­füllen bzw. beim Mischen Staub­ent­wicklung ver­mei­den. Auf Trocken­heit ach­ten, nur trocke­ne Hilfs­mittel ver­wen­den. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten.
Staub­ablage­rung und -aufwir­belung ver­meiden! Staub­ablage­rungen sofort entfernen! Von Zünd­quellen fern halten (z.B. nicht Rau­chen, keine offenen Flam­men, Erden)! Staubablagerungen nur mit ex-geschütztem Industriestaubsauger aufnehmen. Mit diesen Geräten darf vorher keine Feuchtigkeit aufgenommen worden sein. Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden. Nur elektrostatisch ableitfähige Behälter verwenden. Verbin­dungen zur Erde auch bei Schlauch­leitun­gen und Arma­turen nicht unter­brechen. Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Repa­ratur) nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Stäuben vermeiden! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Arbeits­klei­dung nicht aus­schütteln oder ab­blasen!
Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, feuer­beständigen, gut gelüf­teten Ort lagern. Lagerbedingungen beachten! Unter Luft- und Feuchtigkeitsausschluss, unter Inertgas lagern. Keine größeren Gebinde als die Originalbehälter verwenden!
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

Bei Bedarf: gerbstoffhaltige Hautschutzmittel verwenden.
Körperschutz: Staub­dichte Schutz­klei­dung! Arbeits­kleidung in EX-Berei­chen der Zonen 0, 1, 20 oder 21 nicht wechseln, nicht aus- und nicht an­ziehen. Ableitfähige Schutzschuhe tragen.



Verhalten im Gefahrenfall

P003 Keine offene Flamme; Feue

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Bei der Beseiti­gung von ausge­laufenem/ver­schütte­tem Produkt immer Schutz­brille und Hand­schuhe tra­gen. Bei der Be­sei­tigung größe­rer Mengen von ver­schütte­tem Pro­dukt immer Atem­schutz tragen. Unter Staub­ver­mei­dung mit Industrie­staubsauger oder Kehr­saug­maschine (geeignet für die Zone und entzünd­bare Stäube) auf­neh­men und ent­sor­gen!
Produkt ist brenn­bar. Sonder­lösch­pulver für die Brand­klasse D (Metall­brand­lösch­pulver) einsetzen. Auf keinen Fall Wasser, Kohlen­dioxid oder Schaum ver­wen­den! Staub­auf­wirbe­lung ver­mei­den! Bei Brand in der Um­ge­bung Be­häl­ter mit Sprüh­was­ser küh­len!
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)



Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des un­ver­letzten Auges ausgiebig (mind. 10 Minu­ten) bei geöff­ne­ten Lidern mit Was­ser spülen. Im Auge verbliebene feste Stoffe mechanisch (z.B. mit einem feuchten Tupfer oder einem Stabmagneten) entfernen.
Nach Hautkontakt: Mit viel Was­ser und Sei­fe rei­ni­gen. Verunreinigte Kleidung bei Bedarf wechseln.
Nach Einatmen: Verletzten aus dem Ge­fahren­bereich bringen.
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mun­des. Was­ser in klei­nen Schlu­cken trin­ken lassen.
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)



Sachgerechte Entsorgung


Stoff/Produkt-Abfälle zur Entsorgung sammeln in: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)