Diese Information gilt für Tätigkeiten mit alter Mineralwolle. Aus alter Mineralwolle freigesetzte Faserstäube sind gemäß TRGS 905 als krebserzeugend zu bewerten. Tätigkeiten mit alten Mineralwolldämmstoffen sind nur im Zuge von Demontage-, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten möglich bzw. zulässig.
Einatmen oder Hautkontakt kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann vermutlich Krebs verursachen (H351). Kann die Haut und Augen reizen. Kann die Haut entzünden.
WGK: nicht wassergefährdend