GisChem

Titan (Pulver)

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Titan (Pulver): Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS02

Gefahr

Ein­atmen oder Ver­schlucken kann zu Ge­sund­heits­schä­den füh­ren. Kann die Atem­wege, Magen-Darm-Trakt, Au­gen und Haut reizen. Verschlucken kann zu Übelkeit, Er­brechen und Durch­fall führen. Kann bei länger­fris­tiger Ein­wir­kung Lungenemphysem und Reizungen bzw. Ent­zün­dungen der Bronchien ver­ur­sachen.
Entzündbarer Feststoff (H228). Bil­dung explo­sions­fähiger Staub-Luft-Ge­mische möglich. Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch Schweiß­funken, Trenn­schleifer oder Funken an elektrischen Geräten wie Motoren oder Schaltern möglich. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Rea­giert mit Säu­ren un­ter heftiger Wär­me­ent­wick­lung. Bildet bei Kontakt mit Wasserdampf/Luft Explosionsgefahr. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Halogenen und Halogen­verbin­dungen. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr.
WGK: nicht wassergefährdend