GisChem

Titan (Pulver)

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Titan (Pulver): Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

M004 Augenschutz benutzen M017 Atemschutz benutzen M010 Schutzkleidung benutzen

Bei Stäuben Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Beim Ab- und Um­füllen bzw. beim Mischen Staub­ent­wicklung ver­mei­den. Auf Trocken­heit ach­ten, nur trocke­ne Hilfs­mittel ver­wen­den. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten.
Staub­ablage­rung und -aufwir­belung ver­meiden! Staub­ablage­rungen sofort entfernen! Von Zünd­quellen fern halten (z.B. nicht Rau­chen, keine offenen Flam­men, Erden)! Staubablagerungen nur mit ex-geschütztem Industriestaubsauger aufnehmen. Mit diesen Geräten darf vorher keine Feuchtigkeit aufgenommen worden sein. Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden. Nur elektrostatisch ableitfähige Behälter verwenden. Verbin­dungen zur Erde auch bei Schlauch­leitun­gen und Arma­turen nicht unter­brechen. Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Repa­ratur) nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Stäuben vermeiden! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Arbeits­klei­dung nicht aus­schütteln oder ab­blasen!
Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, feuer­beständigen, gut gelüf­teten Ort lagern. Lagerbedingungen beachten! Unter Luft- und Feuchtigkeitsausschluss, unter Inertgas lagern. Keine größeren Gebinde als die Originalbehälter verwenden!
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

Bei Bedarf: gerbstoffhaltige Hautschutzmittel verwenden.
Körperschutz: Staub­dichte Schutz­klei­dung! Arbeits­kleidung in EX-Berei­chen der Zonen 0, 1, 20 oder 21 nicht wechseln, nicht aus- und nicht an­ziehen. Ableitfähige Schutzschuhe tragen.