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Hartholzstaub und Mischungen mit anderen Holzstäuben

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Hartholzstaub und Mischungen mit anderen Holzstäuben: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

D-P006 Zutritt für Unbefugte v P003 Keine offene Flamme; Feue P022 Essen und Trinken verbote P002 Rauchen verboten M004 Augenschutz benutzen M017 Atemschutz benutzen M022 Hautschutzmittel benutzen D-W021 Warnung vor explosionsf

Absaugung verwenden, auch bei handgeführten Maschinen und an Handschleifarbeitsplätzen. Stauberfassungs­elemente sind zu benutzen und möglichst nahe an der Staub­entstehungs­stelle anzubringen. Die Schieber in den Anschluss­leitungen der nicht benutzten Maschinen müssen geschlossen sein. Holzstaubabsaugung gemäß Checkliste prüfen : (bitte betriebsspezifisch ergänzen) Staub­beutel, Späne­säcke, Sammel­behälter oder Container nicht offen stehen lassen und nicht offen transportieren. Staubsammelsäcke vor Entnahme sofort schließen. Sammelsäcke nicht überfüllen. Räumliche Trennung sowie Kennzeichnung der Arbeitsplätze - Aufenthalt nur soweit notwendig.
Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden. Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Repa­ratur) nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Arbeits­plätze und Maschinen regelmäßig von Staub­ablagerungen und Spänen durch Absaugen reinigen. Industrie­sauger (mindestens Staubklasse M) verwenden. Nicht trocken kehren. Abblasen ist verboten. Bei staub­emittierenden Arbeiten, z.B. Wartungs­tätigkeiten wie Filter- oder Staub­sammel­sack­wechsel, ist Atem­schutz zu tragen.

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz!
Atemschutz: Partikelfilter P_ (weiß).