Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern.
Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen.
An dauerabgesaugten Orten aufbewahren.
Gebinde sind für die Aufbewahrung in Sicherheitsschränken für brennbare Flüssigkeiten nicht geeignet.
Behälter aus z.B. Glas, Teflon und anderen Kunststoffen, Keramik oder Stahl sind geeignet.
Kunststoffspritzflaschen sind für die Aufbewahrung und Lagerung nicht geeignet.
Zusammenlagerungsbeschränkungen sind in Laboratorien in der Regel erst ab einer Mengengrenze von 200 kg zu beachten (s. auch das GisChem-Datenblatt "Branche: Chemie").
Dieser Stoff/dieses Produkt gehört zur Lagerklasse 6.1D.
Anforderungen des Wasserrechts an HBV- und LAU-Anlagen (s. auch Checkliste-Wasserrecht):
In Laboratorien werden die wasserrechtlichen Bestimmungen bei allgemein üblicher Laborausstattung sowie Umgang mit laborüblichen Mengen ohne weiteren Aufwand erfüllt.