GisChem

Borsäure

Auszug aus:
Datenblatt

Borsäure: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Borsäure wird auch als Orthoborsäure, Bortrihydroxid oder E284 bezeichnet.
Es handelt sich um weiße, geruchlose Kristalle. Der Stoff kann auch Pulver- oder Blättchenform haben.
Borsäure ist löslich in Wasser sowie in Ethanol und Glycerin. Die wässrige Lösung reagiert schwach sauer.
Sie wird als mildes Antiseptikum und als Konservierungsstoff für kosmetische Mittel eingesetzt.
Der Stoff dient als Ausgangsmaterial für zahlreiche technische Produkte wie z.B. andere Borverbindungen.
Darüber hinaus wird Borsäure in der Glas-, Porzellan- und Emailindustrie, der Photoindustrie, der Gerberei, der Galvanik, in Textilbeizen, in Flammschutzmitteln und in Elektrolytkondensatoren verwendet.
Der Stoff gehört zu den besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC - Substances of Very High Concern) und wird in der Kandidatenliste der ECHA (European Chemicals Agency) aufgeführt.
Eine Aufnahme des Stoffes in Anhang XIV der REACH-Verordnung mit entsprechender Zulassungspflicht wird geprüft.
Hersteller und Importeure haben besondere Informationspflichten gegenüber nachgeschalteten Verwendern.
Der Stoff kann je nach Verwendungsart der Biozid-Verordnung unterliegen.
Ab ca. 100 °C Zersetzung.
Schmelzpunkt: 171 °C
Borsäure
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,5 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Der Grenzwert bezieht sich auf den Metall­gehalt als analy­tische Berech­nungs­basis.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Reproduktionstoxisch - fruchtschädigend - Kat. 1B (GefStoffV) - Stoffe, die als fruchtschädigend für den Menschen angesehen werden sollten.
Reproduktionstoxisch - fortpflanzungsgefährdend - Kat. 1B (GefStoffV) - Stoffe, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen angesehen werden sollten.
TA Luft (2021) 5.2.7.1.3 Reproduktionstoxischer Stoff: Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen als Mindestanforderung insgesamt den Massenstrom 2,5 g/h oder die Massenkonzentration 1 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
Das Emissionsminimierungsgebot ist zu beachten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 315
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.