Einatmen oder Verschlucken kann zu Gesundheitsschäden führen.
Verursacht Hautreizungen (H315).
Schwindel, Kopfschmerzen, Benommenheit bis zur Bewußtlosigkeit oder andere Hirnfunktionsstörungen können auftreten (siehe auch H336).
Bei Verschlucken besteht die Gefahr der Aspiration in die Lunge. Diese kann zu einer lebensbedrohenden Lungenentzündung mit Lungenödem und Lungenblutungen führen (s. H304).
Kann die Augen, die Atemwege und der Magen-Darm-Trakt reizen.
Vorübergehende Beschwerden wie Schwindel, Kopfschmerzen, Benommenheit, Übelkeit können auftreten.
Die Aufnahme hoher Konzentrationen von Dämpfen kann zu narkotischen Symptomen und - je nach Konzentrationen - bis zur Bewusstlosigkeit mit Atemstillstand führen.
Der folgende Hinweis trifft nur für Zubereitungen zu, die mit dem R-Satz R 65 gekennzeichnet sind: