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Polyurethan-Trennmittel, wässrig-alkoholisch, leicht entzündbar

Auszug aus:
Datenblatt

Polyurethan-Trennmittel, wässrig-alkoholisch, leicht entzündbar: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Trennmittel verhindern die Haftwirkung zwischen Formteil und Form, d. h. ihr Verkleben, indem sie zwischen beiden Oberflächen einen leicht trennbaren Film bilden.
Die Trennmittel dieser Gruppe sind sprühfähige Emulsionen. Der Wasseranteil beträgt ca. 70 %.
Handelsnamen sind z.B. Einzelprodukte der Pro­dukt­reihen ACMOS, ACMOSIL.
Die Produkte dieser Trennmittelgruppe bestehen aus in Wasser emulgierten Wirkstoffen (ca. 3 - 15 %), wie z.B. Wachse, synthetische Öle, Silikone.
Darüber hinaus enthalten sie Alkohole, wie z.B. Ethanol oder 1-Propanol in unterschiedlichen Konzentrationen sowie herstellungsbedingt andere Lösemittel (ca. 5 - 10 %), wie z.B. Xylol oder Testbenzin.
Die in der Regel weißen bis gelblichen Flüssigkeiten mit schwachem Eigengeruch sind mit Wasser mischbar.
Handelsübliche wässrige Trennmittelemulsionen werden auch als Konzentrate geliefert, die vom Verarbeiter vor Ort auf die Anwendungskonzentrationen verdünnt werden.
Die produktspezifischen Kenndaten im Ein­zel­nen sind den Sicherheitsdatenblättern der Her­steller zu ent­neh­men. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Flammpunkt: von 21 °C bis 55 °C
Bei entsprechend geringen Alkoholkonzentrationen kann der Flammpunkt über 55 °C liegen, die Kennzeichnung mit dem R-Satz R10 entfällt dann.
Untere Explosionsgrenze: ca. 1,5 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: ca. 15,0 Vol.-%
Die Stoff­daten (Explosionsgrenzen) und die Charakteri­sierung wurden Hersteller­informationen entnommen.
Ethanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 380 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 4; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 4 x 15 min = 60 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Xylol, Isomere
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 220 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: Xylol, Grenz­wert: 1,5 mg/l, Unter­suchungs­material: Vollblut, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende; Unter­suchungs­parameter: Methylhippur-(Tolur-)säure (alle Isomere), Grenz­wert: 2000 mg/l, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende
WGK: Die Wasser­gefährdungs­klassen sind innerhalb dieser Pro­dukt­gruppe unterschiedlich, siehe Sicherheitsdatenblätter der Hersteller.