Einatmen oder Verschlucken kann zu Gesundheitsschäden führen.
Verursacht schwere Augenreizung (H319).
Schwindel, Kopfschmerzen, Benommenheit bis zur Bewußtlosigkeit oder andere Hirnfunktionsstörungen können auftreten (siehe auch H336).
Die Aufnahme hoher Konzentrationen von Dämpfen kann zu narkotischen Symptomen und - je nach Konzentrationen - bis zur Bewusstlosigkeit mit Atemstillstand führen.
Vorübergehende Beschwerden wie Schwindel, Kopfschmerzen, Benommenheit, Übelkeit können auftreten.
Kann Gesundheitsstörungen wie Augenschaden verursachen.
Der folgende Hinweis trifft nur für Zubereitungen zu, die mit R 41 gekennzeichnet sind: